Tegyplen. (Juli 25 — Aug. 30.) 535
Pascha die Rückkehr nach Aegypten verweigert. Die Armee wird
auf 12,000 Mann reducirt.
25. Juli. Der Sultan erläßt, im Einverständniß mit England
und Frankreich, den Investitur-Berat für den Khedive Tewik
Pascha, durch welchen die bisherigen Befugnisse seines Vaters allerdings
einigermaßen beschränkt werden. Diefe Bestimmungen lauten:
„Alle Steuern dieser Provinz werden in meinem Namen erhoben
werden. Da die Bewohner Aegyptens zu meinen Unterthanen gehören und
als solche niemals die geringste Unterdrückung oder Willkür zu erdulden
haben dürfen, so wird unter dieser Bedingung das Khedivat von Aegypten,
welchem die Civil-, Finanz= und Gerichtsverwaltung anvertraut ist, die Ermächtigung
haben, in einer der Gerechtigkeit entsprechenden Weise alle in
dieser Hinsicht nothwendigen inneren Reglements und Gesetze auszuarbeiten
und einzuführen. Der Khedive wird ermächtigt sein, ohne Beeinträchtigung
der politischen Verträge meiner Regierung und ihrer sonveränen Nechte auf
dieses Land, die Conventionen mit den Agenten der fremden Mächte abzuschließen
und zu erneuern, für die Zölle und den hande und alle Transactionen
mit den Fremden, soweit es die inneren kugelegenheiten betrifft,
und zwar zu dem Zwecke, den Handel, die Industrie und Landwirthschaft zu
entwickeln und die Polizei der Fremden und alle ihre Beziehungen zu der
Bevölkerung und Regierung zu regeln. Diese Convenlionen werden meiner
Hohen Pforte vor ihrer Promulgation durch den Khedive mitgetheilt werden.
— Der Khedive wird die vollständige und unbeschränkte Verfüpung über die
Finanzangelegenheiten des Landes haben, aber er wird nicht das Recht besiten,
Anleihen aufzunehmen, außer was ausschließlich die Ordnung der
Legenwärtigen Finanglage betrifft und in vollkommener Uebereinstimmung
mit feinen gegenwärtigen Gläubigern oder den officiell mit ihren Interessen
betrauten Delegirten. — Der Khedive wird unter keinem Vorwand oder anderem
Grunde gänglich oder theilweise die Aegypten zugestandenen und ihm
auvertrauten Privilegien, welche ein Ausfluß der der sonveränen Gewalt zugehörigen
Prärogative sind, noch irgend einen Gebietstheil abtreten können.
— Die ägyptische Verwaltung wird Sorge tragen, regelmäßig den jährlichen
auf 750,000 türkische Livres festgesetzten Tribut zu bezahlen. — Die Münze
wird in Aegypten in meinem Namen geprägt werden. — In Friedenszeit
genügen 18,000 Mann Soldaten zur inneren Bewachung Aegyptens. Diese
Zahl darf nicht überschritten werden; da jedoch die ägyptischen Streitkräfte
zu Land und Wasser auch für den Dienst meiner Regierung bestimmt sind,
so wird, in dem Fall, daß die Hohe Pforte in einen Krieg verwickelt wäre,
ihre Zahl in dem für entsprechend gehaltenen Verhältniß vermehrt werden
können. Die Fahnen der Streitkräfte zu Land und Wasser und die Abzeichen
der verschiedenen Offiziersgrade werden die nämlichen sein, wie diejenigen
meiner Armeen. — Das Khedivat wird das Recht haben, den Offizieren zu
Land und Wasser Naug bis einschließlich des Obersten und den Civilbeamten
Rang bis einschließlich des Samic zu verleihen. — Das Khedivat wird
nicht, wie früher, Panzerschiffe ohne die besondere Genehmigung meiner Regierung
bauen können.
18. August. Das Cabinet Scherif Pascha, dessen Stellung
von Anfang an eine unhaltbare war, gibt seine Entlassung und der
Khedive bildet ein neues, in dem er felbst den Vorsitz führen wird.
30. August. Frankreich und England treffen eine Vereinbarung
–—
S.