Full text : Europäischer Geschichtskalender. Zwanzigster Jahrgang. 1879. (20)

Tegyplen.  (Juli  25  —  Aug.  30.)  535

Pascha  die  Rückkehr  nach  Aegypten  verweigert.  Die  Armee  wird
auf  12,000  Mann  reducirt.

25.  Juli.  Der  Sultan  erläßt,  im  Einverständniß  mit  England
  und  Frankreich,  den  Investitur-Berat  für  den  Khedive  Tewik
Pascha,  durch  welchen  die  bisherigen  Befugnisse  seines  Vaters  allerdings
  einigermaßen  beschränkt  werden.  Diefe  Bestimmungen  lauten:

„Alle  Steuern  dieser  Provinz  werden  in  meinem  Namen  erhoben
werden.  Da  die  Bewohner  Aegyptens  zu  meinen  Unterthanen  gehören  und
als  solche  niemals  die  geringste  Unterdrückung  oder  Willkür  zu  erdulden
haben  dürfen,  so  wird  unter  dieser  Bedingung  das  Khedivat  von  Aegypten,
welchem  die  Civil-,  Finanz=  und  Gerichtsverwaltung  anvertraut  ist,  die  Ermächtigung
  haben,  in  einer  der  Gerechtigkeit  entsprechenden  Weise  alle  in
dieser  Hinsicht  nothwendigen  inneren  Reglements  und  Gesetze  auszuarbeiten
und  einzuführen.  Der  Khedive  wird  ermächtigt  sein,  ohne  Beeinträchtigung
der  politischen  Verträge  meiner  Regierung  und  ihrer  sonveränen  Nechte  auf
dieses  Land,  die  Conventionen  mit  den  Agenten  der  fremden  Mächte  abzuschließen
  und  zu  erneuern,  für  die  Zölle  und  den  hande  und  alle  Transactionen
  mit  den  Fremden,  soweit  es  die  inneren  kugelegenheiten  betrifft,
und  zwar  zu  dem  Zwecke,  den  Handel,  die  Industrie  und  Landwirthschaft  zu
entwickeln  und  die  Polizei  der  Fremden  und  alle  ihre  Beziehungen  zu  der
Bevölkerung  und  Regierung  zu  regeln.  Diese  Convenlionen  werden  meiner
Hohen  Pforte  vor  ihrer  Promulgation  durch  den  Khedive  mitgetheilt  werden.
—  Der  Khedive  wird  die  vollständige  und  unbeschränkte  Verfüpung  über  die
Finanzangelegenheiten  des  Landes  haben,  aber  er  wird  nicht  das  Recht  besiten,
  Anleihen  aufzunehmen,  außer  was  ausschließlich  die  Ordnung  der
Legenwärtigen  Finanglage  betrifft  und  in  vollkommener  Uebereinstimmung
mit  feinen  gegenwärtigen  Gläubigern  oder  den  officiell  mit  ihren  Interessen
betrauten  Delegirten.  —  Der  Khedive  wird  unter  keinem  Vorwand  oder  anderem
  Grunde  gänglich  oder  theilweise  die  Aegypten  zugestandenen  und  ihm
auvertrauten  Privilegien,  welche  ein  Ausfluß  der  der  sonveränen  Gewalt  zugehörigen
  Prärogative  sind,  noch  irgend  einen  Gebietstheil  abtreten  können.
—  Die  ägyptische  Verwaltung  wird  Sorge  tragen,  regelmäßig  den  jährlichen
auf  750,000  türkische  Livres  festgesetzten  Tribut  zu  bezahlen.  —  Die  Münze
wird  in  Aegypten  in  meinem  Namen  geprägt  werden.  —  In  Friedenszeit
genügen  18,000  Mann  Soldaten  zur  inneren  Bewachung  Aegyptens.  Diese
Zahl  darf  nicht  überschritten  werden;  da  jedoch  die  ägyptischen  Streitkräfte
zu  Land  und  Wasser  auch  für  den  Dienst  meiner  Regierung  bestimmt  sind,
so  wird,  in  dem  Fall,  daß  die  Hohe  Pforte  in  einen  Krieg  verwickelt  wäre,
ihre  Zahl  in  dem  für  entsprechend  gehaltenen  Verhältniß  vermehrt  werden
können.  Die  Fahnen  der  Streitkräfte  zu  Land  und  Wasser  und  die  Abzeichen
der  verschiedenen  Offiziersgrade  werden  die  nämlichen  sein,  wie  diejenigen
meiner  Armeen.  —  Das  Khedivat  wird  das  Recht  haben,  den  Offizieren  zu
Land  und  Wasser  Naug  bis  einschließlich  des  Obersten  und  den  Civilbeamten
Rang  bis  einschließlich  des  Samic  zu  verleihen.  —  Das  Khedivat  wird
nicht,  wie  früher,  Panzerschiffe  ohne  die  besondere  Genehmigung  meiner  Regierung

  bauen  können.

18.  August.  Das  Cabinet  Scherif  Pascha,  dessen  Stellung
von  Anfang  an  eine  unhaltbare  war,  gibt  seine  Entlassung  und  der
Khedive  bildet  ein  neues,  in  dem  er  felbst  den  Vorsitz  führen  wird.
30.  August.  Frankreich  und  England  treffen  eine  Vereinbarung

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S.