Artilel 2. W. 26. 101
den war, sonach als angenommen zu gelten hatte, sofort Über die Amende-
ments abgestimmt. Nach beliebter Theilung des Antrags Lasler wurde
die erfte Hälfte des Antrags mit 134 gegen 126 Stimmen, ebenso
die zwelte Hälfte durch Mehrheit abgelehnt. Der Antrag Braun
(Wiesbaden) wurde bei namentlicher Abstimmung mit 136 gegen 120 Stim-
men abgelehnt. Der Antrag Baumstark (oben Ziffer 1) wurde
sodann mit großer Mehrheit angenommen.“) In der Schlußderathung
wurde Artikel 23 in eben dieser Fassung ohne Dicscussion gleichfalls
angenommen.“)
Artikel 24, 25 und 26.
Artikel 24 des Entwurfs lautete (conform mit Artilel 24 der Ver-
fassung):
„Die Legislaturperiode des Reichstags dauert drei Jahre. Zur
Auflösung des Reichstags während derselben ist ein Beschluß des
Bundesraths unter Zustimmung des Präsidlums erforderlich.“
AInenbem#ents hierzu wurden sestellt
1) von Dr. Baumstark:
statt: „drei Jahre“ zu setzen:
„fünf Jahre.#)
2) von Graf Bassewitz:
statt dessen zu setzen:
sechs Jchre“.)
3) von Ansfeld:
den zwelten Satz zu fassen:
.-Das Bundespräsldlum ist berechtigt, den Reichstag
noch vor Ablauf dleses Zeitraums aufzulösen“. )
4) von Unruh (Magbeburg): 1#4)
hinter Artikel 24 neu einzuschalten:
„Artikel 25. Im Fall der Auflösung des Reichs-
tags müssen immerhalb eines Zeltraumes von 60 Tagen