132 Reichstog-
Allein nachdem dieser Antrag in der Schluß berathung zurück-
gezogen war, wurde Artikel 26 unverändert und ohne Zusasz ohne
Discussion nach dem Beschlusse der Vorberathung angenommen.“)
Artikel 29
(conform mit Artikel 27 des Entwurfs.)
Ohne Discussion einstimmig angenommen, ebenso in der Schluß-
berathung.“")
Artliel 30
(conform mit Artikel 28 des Entwurfs.)
Mit sehr überwiegender Mehrheit ohne Discussion angenommen,
ebenso in der Schlußberathung.#)
Artikel 31 (neu).
1) Antrog Lette:ft).
„Ohne Genehmigung des Reichstags kann kein Mitglied des-
selben während der Sitzungsperiode wegen einer mit Strafe be-
drohten Handlung zur Untersuchung gezogen oder ver-
haftet werden, außer wenn es bei Auslbung der That oder im
Laufe des nächstfolgeuden Tages ergriffen wird.
Gleiche Genehmigung ist bei einer Verhaftung wegen
Schulden erforderlich.
Auf Verlangen des Reichstages wird jedes Strafverfahren
gegen ein Mitglied desselben und jede Untersuchungs= oder
Civilhaft für die Dauer der Sitzungsperiode aufgehoben.“
2) Antrag Ausfeld: ft)
„Artikel a. Ein Mitglied des Reichstags darf während der
Dauer der Sihungsperiode ohne Zustimmung dee Reichstags wegen
———————
%)% Sl. Der. S. 488 l. o. u. G. 70.
½%) Gt. Ber. S. 468 1. m. u. S. 706.
) Dr.-G. u. 17.
71) Dr.-S. p. 26.