Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band II (2)

156 Reichsteg. 
tage, das allgemeine Wahlrecht ohne Diten beschlirhen, und es sollten sich 
da wirklich in unerwarteter Weise so große Nachtheile herausstellen, wie fie 
von manchen Seiten befürchtet werden, nun, meine Herren, so ist in dem 
Berfassungsentwurfe ein künftiges Wahlgeses vorgesehen und es ist 
darin ferner die Möglichkrit, Beränderungen in die Verfassung einzubringen 
aus dem Wege der Bundesgesetzgebung, auch vorgesehen. Zeigen sich erft 
später wirklich solche große Nachtheile, dann läßt sich auch diesem 
Uebelstande Uum Wege der künftigen Bundesgesesgebung abhelfen; 
beschließen wir aber heute das allgemeine Wahlrecht und Diäten, dann, mrine 
Herren, kommen wir davon nie wieder zurlck, wenigstens nicht in der Za- 
stimmung eines Hauses, das auf Grund solcher Diäten gewählt worden ist. 
(Lebhaftes, wlederholtes Bravot) 
Präsident der Bundescommissarien Ministerpräsident Graf v. Bismarck.) 
Da berrits ein Schlußantrag vorliegt, so erlaube ich mir für den Fall, daß 
derselbe angenommen werden sollte, ein Mißverständniß zu berichtigen, 
was, wie mir privatim gesagt worden ist, durch meine Worte vorher im 
Schoße der Versammlung sich erzeugt hat. Ich habe nicht sagen wollen, 
man kune jetzt den Artikel der Verfassung streichen und die ganze Frage, 
ob ja, oder nein, durch die Gesetzgebung später reguliren, — sondern ich 
habe nur dasselbe sage n wollen, was der Herr Vertreter der 
Königlich Sächsischen Regierung so eben gesastzt hat: daß, wenn 
sich Mißstände aus der Diätenloslgkeit ergeben haben würden, oder wenn sich 
aus dem Berlaufe der Handhabung des Wahlgesetzes ergeben würde, daß es 
ohne Gefahr geschehen kaun, so ist es späterhin immer unbenom- 
men, im Wege der Gesetzgebung Diäten einzuf#hren. Aber die Er- 
klärung, die ich Namens der verbündeten Regierungen gegeben habe, hat chren 
Schwerpunkt in dem ersten Theile meiner Aeußerungen, wonach ich sagtr, 
das die hohen Regierungen dahin einig seien, daß sie unter keinen Umstän- 
den die Zulassung oder Bewilligung von Diäten glaubten acceptlren zu können. 
Der Schlußantrag wurde abgelehnt. 
Graf von der Ichulenburg (Salzwedel Gardelegen).““) Meine Herren, 
ich hätte erwartet, daß nach den Erklärungen, die wir von diesem Tische ge- 
hört haben, (nach dem Tische der Bundescommissare zeigend) der Schluß in 
diesem Hause angenommen worden wäre, das ist indessen nicht geschehen, und 
do nun einmal so großr Lust des Höreus noch vorhanden scheint, so kann 
auch ich mich der Pflicht, hier ein Zeuguib abzulegen, nicht entziehen. 
Ein großer Englischer Staatsmann soll einmal gesagt haben: wenn 
% St. Ber. S. 476. 
% Et#. Ber. S. 476. 
 
	        
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