Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band II (2)

170 Zoll- und Handelswesen. 
tragsverhältnisse zu den Süddeutschen Staaten unverändert sortbestehen, 
so setze ich als daraus von selbst solgend voraus, daß auch diejenigen Prä- 
cipuen, die früher Hannover und statt seiner jetzt Preußen, außerdem 
Oldenburg und Schaumburg-Lippec, dann aber endlich FrankfFurt 
und statt dessen jetzt Preußen beziehen, daß alle diese Präclpuen in 
Bezlehung auf die Süddeutschen Staaten unverüöndert fortbe- 
stehen. Dann aber nehme ich nach den Worten der uns vorliegenden Ver- 
sassungsurkunde an, daß in dem Verhältniß der Norddeutschen Staa- 
ten untereinander diese Präeipua wegsallen sollen. Ich würde 
darüber gar keinen Zweifel haben, wenn nicht in dem Artikel 37 der- 
jenige Artikel, auf dem das Präeipuum von Hannover, Oldenburg und 
Schaumburg-Lippe beruht, ausdriücklich als sorkbestehend angesehen und be- 
zeichnet wäre. Ich möchte also, wie gesagt, mir eine Erläuterung über 
diesen Punkt erbitten. Die zweite Frage, auf die es mir ankommt, ist, zu 
wissen, wie soll ausgeführt werden der Anschluß derjeuigen Nord- 
deutschen Staaten, die dem Zollverein jetzt noch nicht angehö- 
ren. Soll unmittelbar nach der Verkündigung der Verfassungsurkunde der 
Anschluß an den Zollverein ersolgen für Holstein, Lauenburg und Schles- 
wig, was auscheinend gerade nicht unmöglich sein würde, und soll dasselbe 
geschehen hinsichtlich Mecklenburgs, hinsichtlich dessen, so viel ich weiß, allerlei 
Hindernisse jetzt noch bestehen in Folge eines Vertrages, den Mecklenburg 
früher mit Frankreich geschlossen hat. Ich glaube, daß es immerhin von 
Interesse sein wird, so weit cs möglich ist, Uber diesen Punkt jetzt Ausschluß 
zu erhalten und daran kutlpft sich dann die weitere Frage: wie denkt man es 
zu halten mit den Uebergangsmaßregeln, die anscheinend doch unerläßlich seln 
werden in Bezug auf die Nachversteucrung von Waaren, die in diesen Ge- 
bieten eingeführt werden können, bis dahin, daß ihr Anschluß an den Zoll- 
verein bewirkt worden ist? Alle diese Norddeutschen Länder, die bis jetzt dem 
Zollverbande noch nicht angehören, haben einen sehr niedrigen Tarif, und so 
wenig, wie ich meinerseits wünschen möchte, daß sie mit einer Nachsteuer 
schwer bedrückt werden, so kann ich doch andererselts im Interesse der Ge- 
rechtigkeit es nicht für angemessen halten, daß eine lange Zeit verfließt, wäh- 
rend welcher der Anschluß dieser Landestheile an den Zollverein feststeht, 
ohne schon in Ausführung gebracht zu sein, und daß in dieser vielleicht lan- 
gen Zeit jene Staaten oder vielmehr die Eingesessenen derselben Gelegenheit 
finden, eine große Masse von Waaren zu ühren niedrigen Tarifsätzen elnzu- 
führen und dann die Üübrigen Staaten nachher damit zu Überschwemmen. 
Ich möchte bitten, wenn es möglich ist, über diese Fragen eine Auskunst 
mir zu ertheilen. 
Michaelis (Ueckermündc-Usedom-Wollin).“) Meine Herren, es ist in 
diesem Augenblicke schwer, über cine anscheinend so trockene Frage, wie den 
  
) Se Ber. S. 420.
	        
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