Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band II (2)

Artikel 33—40. Exrzleben. Michaelio. 171 
Theil des Bundesversassungsentwurfs über Zoll- und Handelswesen, hier 
in dieser Versammlung zu sprechen, welche so eben von so großen nationalen 
Fragen erregt worden ist. Indessen, meine Herren, auch diese Frage hat 
ihre nicht bloß technische, sie hat ihre nationale Seite. Wir stehen in 
diesem Augenblicke im Begriff, einer langen Klage unsers Vaterlan- 
des, einer Klage, daß es gebunden sei an Händen und Füßen in 
seiner Gesetzgebung über die Grundlage seiner materlellen und Berkehrsver- 
hältnisse, — einer solchen Klage Abhülse zu schaffen. Wir stehen gleich- 
zeitig im Begrisf, dem Norddeutschen Bunde eine feste finan- 
zielle Grundlage zu gewähren in den ihm ein für alle Mal zugewie- 
senen Einnahmen aus den Zöllen und den in diesem Abschntt genann- 
ten indirecten Steuern. Unsere Zollverhältnisse und unsere 
Handelspolitik hoben sich bisher bekanntlich immer 12 Jahre jedes 
Mal, oder auch wohl 24 Jahre, im Zustande der Stagnation besunden. 
An der Unmglichkelt des ordentlichen Weges der Gesetzgebung scheitert jede 
durch die Bedlirsnisse der Zeit verlangte Veränderung. Es scheiterte daran 
die rechtmäßige Einwirkung der Volksvertretung auf die Zollgesetzgcbung, da 
einmal mühsam zu Stande gebrachte Aenderungen nicht wohl mehr in den 
verschiedenen Landesvertretungen in Frage gestellt werden konnten; es schei- 
terte daran endlich — und das war wohl das Wichtigste — es scheiterte 
daran das Entstehen elner sortdauernd in Fluß befindlichen Resorm unserer 
Gesetzgebung Über indirecte Steuern und Zölle. Jene großartigen Er- 
folge finanzieller Reformen, wie sie in Eugland in den letzten 
20 Jahren vor den erstaunten Augen Europa's vor sich gegangen 
sind, — jene großartigen Erfolge konuten wir sehen, wir konnten von ihnen 
lernen, wir konmen sie beneiden, aber es war nicht die Möglichkeit ge- 
geben, gleiche Resormen auch in unserem Vaterlande zur Anwendung 
zu bringen. Mit dem Ueber gange der gesammien Gesetzgebung 
über Zölle und Über die wichtigsten indirecten Steuern, welche zu- 
gleich auf den Verkehr innerhalb des Bundesgchietes Einfluß haben, — ich 
soge, mit dem Uchergange dieser Gesetzgebung an eine geordnete, ein- 
heitliche, staatliche Institution ist der Handelspolitik nicht nur, 
sondern auch der Steuerresormpolitik die Bahn eröffnet und wir 
gehen einer Zukunft entgegen, wo die in Fluß gebrachte Resormgesetzgebung 
auf diesem Gebiete es dem Volke ermöglichen kaun und ermöglichen wird, 
leichter die finanzlellen Lasten zu tragen, mit gleichem Auswande von Opfern 
Größeres, mit geringeren Opfern Gleiches zu leisten. Wir haben noch einen 
Taris und eine Steuergesetzgebung vor uns, welche gewissermaßen die Nar- 
ben der Fesseln relchlich au sich trägt, in welche sie seit längerer Zeit ge- 
schmiedet gewesen ist; es wird die Zukunft reichliche Gelegenheit bicten, hier 
mit kräftiger Hand reformirend einzugrelfen und namentlich durch eine Ver- 
einsachung unseres Tarifs und durch eine wirthschaftlichere Gestaltung der 
indirecten Steuern den Ertrag unter minderer Belastung des Volks zu
	        
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