Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band II (2)

182 Zoll- und Handelswesen. 
wenn man, wie ich schon gesagt habe, eine Zollreform eingesührt hat, wie 
in England, wo sich die ganze Zollerhebung auf 13 oder 15 AUrtikel be- 
schränkt, man Hamburg und Bremen ohne Gefahr in den Zollverband ein- 
schließen kann; für den Augenblick aber liegt die Sache wirklich so, daß alle 
urthellsfreien und auch unparteiischen Sachverständigen, die ich zu sprechen 
Gelegenheit gehabt habe, unbedingt der Melnung sind, es musse der Artikel 31 
so blelben, wie er lautet. Ich glaube, daß hier das Urtheil derartiger Sach- 
verstündiger von der größten Wichtigkeit lst. Wie ich schon bemerkte, mit 
allgemeinen Gründen kommt man nicht weit; wenn ich aber z. B. die mir 
befreundeten Kaufleute, die Uberseeische Geschäfte haben und dort in Ham- 
burg nur domicilirt sind, um die aufgekauften Waaren, und zum Thell 
Deutsche, nach den Slidamerikanischen Plätzen zu senden, frage: warum wohnt 
ihr hier in Hamburg und nicht in London? — so autworten mir die einstim- 
mig: wir wohnen in Hamburg, weil es keinen zweiten Ort in der Wert 
gicbt, in dem wir unsere Lager so complettiren können, in dem wir eben so 
lim Stande sind, alle unsere Waaren zu erhalten, wie es in Hamburg der 
Fall ist. Ich glaube, meine Herren, daß diese Gründe genügend sind, um 
den Artikel 31 in seiner jetzigen Fassung zu rechtfertigen, und daß die An- 
sicht und das Streben der anderen Seestädte, die vielleicht von Motiven ge- 
leitet sind, die ihr eigenes Emporkommen betreffen, keine allgemeinen ent- 
scheidenden Gründe für sich hat. Ich würde gern das Wort meinem 
Nachredner, der gegen den Artikel 31 eingeschrieben ist, vor mir gegönnt 
haben; die Geschäftsordnung aber hat es verboten, und so muß ich den anderen 
Herren überlassen, diejenigen Gründe, die er etwa gegen meine Ausführun- 
gen vorbringen wird, zu widerlegen. Für mich, der ich möglicherweise ein 
Interesse haben könnte — das hebe ich nochmals herdor, — gegen den 
Artikel zu sprechen, war es eine Gewissenspflicht, mich daf#r auszusprechen, 
weil ich eben die Ueberzeugung habe, daß der Artikel 31, mindestens zur 
Zeit, absolut nothwendig ist. 
Wiggers (Berlin III.) „) Meine Herren! Ich bin mit dem Herrn Ab- 
geordueten Braun vollkommen darin einverstanden, daß man sich 
beeilen muß, diese Artikel über das Zollwesen, Handelswesen 
u. s. w. möglichst bald abzuschließen. Es stehen aber doch in dieser 
Frage sehr wichtige Interessen auf dem Spiel, nicht blos Interessen 
der drei Hansestädte, sondern die wichtigen Juteressen des gesammken 
Zollvereins. Ich gehe davon aus, meine Herren, daß an sich wir wün- 
schen müssen, ein einziges Zollgebiet zu bekommen und daß, wenn 
irgend mögllch, es nicht gerathen ist, daß einzelne Gebiete ausge- 
schlossen werden. Eine Ausnahme kann nur dadurch für die Hanse- 
städte begründet werden, wenn nachgewiesen würde, daß es durchaus 
  
5%% St. Ber. S. 494.
	        
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