Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band II (2)

192 Zoll- und Handelswesen. 
diesem Brincip liegt, durchaus nothwendig ist, für künftig noch freie Hand 
zu behalten. Ich beantrage daher, „vorläufig“ elnzuschalten und 
hinzuzusetzen: „bis die Bundesgesetze dar Über beschließen“. Es 
würde der Artikel nach meiner Fassung folgendermaßen lauten: 
„Die Hansestädte Lübeck, Bremen und Hamburg mit einem dem 
Zweck entsprechenden Bezirke ihres oder des umliegenden Gebietes 
bleiben als Freihäfen vorläufig außerhalb der gemeinschaftlichen Zoll- 
grenze, bis die Bundesgesetze darliber beschließen.“ 
Wenn Sie diesen Vorschlag annehmen, meine Herren, so werden Sie 
es sich besser selbst sagen, als ich durch eine längere Auseinandersetzung Ihnen 
ausführen könnte, dah wir uns sreie Hand darllber behalten mlissen bei einer 
Sache von so allgemeiner, lch kann sagen entseslicher Tragweite. (Heiterkeit.) 
Schließen Sie die Hanfestädte nicht aus, halten Sie sie nicht zurück, behal- 
ten Sie es der Bundesgesetzgebung vor! Denn wenn Sie den Artikel pure 
annehmen, so werden Sie allerdings die Hansestädte vollständig befriedigen, 
aber Deutschlaud würde Ursache haben, darüber zu trauern. 
Bundescommissar Ministerresident Dr. Krüger (für Lübeck)..) Bei 
dem vorgerlckten Stadium der Debatte habe ich nur wenige Worte an Sie 
zu richten. Es scheint mir der Widerspruch gegen die den Hanfe- 
städten belassene Freihafenstellung vornehmlich auf dem Gedan- 
ken zu beruhen, als ob ihre Stellung eine privilegirte, auf Kosten 
allgemeiner Interessen wäre. Nichts, meine Herren, ist unrich- 
tiger, als diese Auffassung. Blicken Sie auf die Stellung der Hanse- 
städte, wie sie sich geschichtlich entwickelt hat, so werden Sie finden, daß ihre 
Lage nach Außen hin keineswegs eine günstige und bevorzugte war. Auf ela 
kleines Gebiet beschränkt und von Nachbarstaaten umschlossen, welche zu 
Wasser und zu Lande alle Zugänge zu ihnen beherrschten, haben sie in ihren 
Verkehrsbegiehungen mehr Hinderung als Förderung erfahren. Auch finanziell 
war ihre Stellung dadurch keine beneldenswerthe, daß sie außerhalb der nach- 
barlichen Zolllinien sich befanden. Ich bitte Sie, wohl zu berücksichtigen, 
daß sie die großen und schweren Lasten des ganzen Handelsapparates zu tra- 
gen hatten, der nothwendig war, um dem Handel eine wohnliche Stätte und 
die Stege und Wege zu bereiten, auf denen er sich nach innen wie nach 
außen bewegen konnte. Vergleichen Sie diese Stellung mit derjenigen anderer 
Handelsplätze irgend welcher Länder, so werden Sie von einer Bevorzugung 
gewiß nicht reden können. Es wird Ihnen vielmehr nur die Frage entgegen- 
treten, wie es möglich war, daß die Hansestädte ungeachtet dieser ungünsti- 
gen Verhältnisse zu hoher Blüthe gelangen und zu Trägern des internatio- 
nalen Handels werden konnten. Zur Beantwortung dieser Frage vermag 
—— 488.
	        
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