Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band II (2)

Artikel 20. 21. Friedenthal. 11 
Häufern bauen, sondern ich betrachte es als eine Umfriedigung, eine sichere 
Umfriedig ung, mit welcher wir diese Particularsschbpfungen 
umgeben. Ich gehe von demselben Grundsatze aus, wie der verehrte Ab- 
geordnete für Elberfeld, wenn ich aunehme, daß die Gesammtheit unseres jetzt 
zu schaffenden und des beftehenden Particularstaatsrechts es ist, welche den 
Inhalt des Staatslebens in Deutschland ausmacht und noch eine lange Zeit 
ausmachen wird. In diefer Beziehung halte ich es für eine nokhwendige 
Aufgabe — und ich glaube, gerade von liberaler Seite ift vielfach das Haupt- 
gewicht darauf gelegt worden — die Competenz der Landesvertretung, der 
Reichsvertretung, der Bundesvertretung fo sich gegenber zu stellen, daß diefe 
Factoren neben einander existiren können. Gestatten Sie mir, ohne den 
Vertretungen der kleineren Staaten nahe zu treten, daß ich als Repräsen- 
tanten der Particularvertretungen die Preußische Landesvertretung 
annehme, die ja doch schon durch ihre Größe und fonstige Wichtigkeit wohl 
gerignet ist, diese typische Bedentung für sich in Anspruch zu nehmen. Ich, 
meine Herren, kann es mir politisch überhaupt nicht vorstellen, wie man 
einer aus dem allgemeinen Wahlrecht hervorgehenden Reichsvertretung, aus 
einem Haufe bestehend, die also die allergrößte Actionsfähigkeit 
besitzt, um Wesentlichen ganz diefelbe exten five Competenz auf 
allen Geblseten des Staatslebens einräumen will, als einer 
Landesvertretung wie die Preußische, dic nebenher fortbestehen soll, 
aus anderen Factoren zusammengesetzt, aus anderem Wahlgesetze heroorgehend. 
Demn hätten wir die Amendements, die uns in diefer Beziehung gebracht 
worden sind, angenommen, so wäre es mit Ausnahme weniger Gegenstände 
des Staatslebens ziemlich auf dieselbe Competenz hinausgekommen. 
Meine Herren, lch kann mir das nicht denken, denn solche Factoren müssen 
sich nothwendig kreuzen, sie können nicht parallel nebeneinandergehen, 
weil sie denselben Inhalt haben, sie mi#lssen sich kreuzen und in diesem 
Kreuzungspunkte kaun nur zweierlei eintreten: entweder halten sie sich 
gegenseltig in Schach oder wie bei zwei Flüffen, die in einander mün- 
den: der eine geht in den andern auf; der stärkere ver schlingt den schwächern. 
Diefen Zustand möchte ich und wollte ich durch den Verfassungsenkwurf, 
den wir eben vor uns haben, nicht herbeigeföhrt haben. Ich halte die 
Aufgabe, die die Particularvertretungen für Deutschlaud zu erfüllen 
haben, durchaus noch nicht für abgeschlofsen, und es war mir des- 
halb gerade im Interesse der freiheltlichen Entwickelung diefer 
Staaten unmöglich, einem durch feine Entstehung und durch feine ganze 
Zufammensetzung in der Action viel stärkeren Factor dieselbe 
Competenz einzuräumen. Ich könnte das aber endlich aus einem drit- 
ten Grunde nicht, aus dem Grunde, der — und ich glaube bei der Sache 
zu bleiben — ebenfalls aus Ariikel 21 hervorgeht, daß unsere Bundesver- 
tretung nur in Einem Haufe bestehen foll. Melne Herren, ich betrachte 
nach meinen Anschauungen die Regierungen nicht als etwas außerhalb
	        
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