210 Eisenbahnwesen.
Specielle Discusston.
Artikel 41
(im Entwurfe Artikel 38.)
Der Antrag Michgelis am Schlusse der ersten Alinea hinter „con-
cessionirt“ einzuschalten: „und mit dem Expropriatlonsrechte ausge-
stattet“ wurde angenommen, und hierauf der ganze Artikel des Ent-
wurfs so modlficirt, einstimmig angenommen. Der Zusatz zum
Artikel nach dem weiteren Antrag Mitchaelis, lautend:
„ Die gesetzlichen Bestimmungen, welche bestehenden
Eisenbahnunternehmungen ein Widerspruchsrecht gegen
die Aulegung von Parallel oder Concurrenzbahnen ein-
räumen, werden, unbeschadet berelts erworbener Rechte,
für das ganze Bundesgeblet hierdurch aufgehoben. Ein
solches Widerspruchsrecht kann auch in den künftig zu er-
theilenden Concessionen nicht weiter verliehen werden."“
wurde sodann ebenfalls angenommen. Ebenso bei der Schlußberalhung
ohne Discussion.“)
Artikel 42
(conform mit Artikel 39 des Entwurfs.)
Ohne Diecussion angenommen, auch in der Schlußberathung.“")
Artikel 43
(im Entwurfe Artikel 40.)
Nachdem Erxleben seine Anträge (Dr.-S. Nr. 63) sämmtlich unter Beifall
zurlickgezogen hatte,'"“) wurde die von Michaelie beantragte Redactions-
änderung des Art. 40 des Eutwurfs, .) wonach derselbe zu lauten hat;:
*) Sl. Ber. S. 506 l. u. S. 712.
"#) St. Ber. S. 506 l. g. u. S. 712.
““%% E.. Ber. S. 506 l. u. fg.
1) Arukel 40 des Entwurse halte gelautet: „Es sollen demgemäß in thunlichster
Beschleunigung gleiche Betriebseinrichuingen getroffen, insbesondert gleiche Bahnpalizei-
und Betriebs-= Reglemente für Personen- und Gütertranspart eingeführt wer-
den. Der Bund hat dafür Sarge zu tragen, daß die Eisenbahnverwaltungen die Bahnen
jederzeit in einem, die nöthige Sicherheit gewährenden baulichen Zustande erhalten und
dieselben mit Bemiebsmaterial sa auerüsten, wie das Berkehrsbedürsniß es erheischt.“