Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band II (2)

210 Eisenbahnwesen. 
Specielle Discusston. 
Artikel 41 
(im Entwurfe Artikel 38.) 
Der Antrag Michgelis am Schlusse der ersten Alinea hinter „con- 
cessionirt“ einzuschalten: „und mit dem Expropriatlonsrechte ausge- 
stattet“ wurde angenommen, und hierauf der ganze Artikel des Ent- 
wurfs so modlficirt, einstimmig angenommen. Der Zusatz zum 
Artikel nach dem weiteren Antrag Mitchaelis, lautend: 
„ Die gesetzlichen Bestimmungen, welche bestehenden 
Eisenbahnunternehmungen ein Widerspruchsrecht gegen 
die Aulegung von Parallel oder Concurrenzbahnen ein- 
räumen, werden, unbeschadet berelts erworbener Rechte, 
für das ganze Bundesgeblet hierdurch aufgehoben. Ein 
solches Widerspruchsrecht kann auch in den künftig zu er- 
theilenden Concessionen nicht weiter verliehen werden."“ 
wurde sodann ebenfalls angenommen. Ebenso bei der Schlußberalhung 
ohne Discussion.“) 
Artikel 42 
(conform mit Artikel 39 des Entwurfs.) 
Ohne Diecussion angenommen, auch in der Schlußberathung.“") 
Artikel 43 
(im Entwurfe Artikel 40.) 
Nachdem Erxleben seine Anträge (Dr.-S. Nr. 63) sämmtlich unter Beifall 
zurlickgezogen hatte,'"“) wurde die von Michaelie beantragte Redactions- 
änderung des Art. 40 des Eutwurfs, .) wonach derselbe zu lauten hat;: 
*) Sl. Ber. S. 506 l. u. S. 712. 
"#) St. Ber. S. 506 l. g. u. S. 712. 
““%% E.. Ber. S. 506 l. u. fg. 
1) Arukel 40 des Entwurse halte gelautet: „Es sollen demgemäß in thunlichster 
Beschleunigung gleiche Betriebseinrichuingen getroffen, insbesondert gleiche Bahnpalizei- 
und Betriebs-= Reglemente für Personen- und Gütertranspart eingeführt wer- 
den. Der Bund hat dafür Sarge zu tragen, daß die Eisenbahnverwaltungen die Bahnen 
jederzeit in einem, die nöthige Sicherheit gewährenden baulichen Zustande erhalten und 
dieselben mit Bemiebsmaterial sa auerüsten, wie das Berkehrsbedürsniß es erheischt.“
	        
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