Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band II (2)

Artilel 44. 16. 211 
„Es sollen demgemäß in thunlichster Beschleunigung Überein- 
stimmende Betriebseinrichtungen getroffen, insbesondere gleiche 
Bahnpolizel-Reglements eingeführt werden. Der Bund hat dafür 
Sorge zu tragen, daß die Eisenhahnverwaltungen die Bahnen jeder- 
zeit in einem, die nöthige Sicherheit gewährenden baulichen Zustande 
enhalten und dieselben mit Betriebsmaterial so ausrlsten, wie das 
Verkehrsbedürfniß es erheischt.“ 
angenommen; ebenso in der Schlußberathung.") 
Artikel 44 
(im Entwurfe Artikel 41.) 
Der Redactionsantrag Michaelis, wonach der Artikel 41 (jetzt 44) 
des Entwurfs"") zu lauten hat: 
„Die Eisenbahnverwaltungen sind verpflichtet, die für den durch- 
gehenden Verkehr und zur Herstellung ineinandergreifender Fahrpläne 
nöthigen Personenzüge mit entsprechender Fahrgeschwindigkeit, des- 
gleichen die zur Bewältigung des Güterverkehrs nöthigen Güterzüge 
einzuführen, auch directe Expeditionen im Personen= und Güterver= 
kehr, unter Gestattung des Uebergaugs der Transportmittel von 
einer Bahn auf die andere gegen die übliche Verglitung einzurichten.“ 
wurde angenommen. Ebeuso in der Schlußberathung.-) 
Artikel 45 
(im Entwurfe Artikel 42.) 
Te#kel 42 des Entwurfs hatte gelautet: 
„Dem Bunde steht die Controle der Tarife zu. Er wird 
dieselbe ausüben zu dem Zwecke, die Gleichmäßigkeit und möglichste 
Herabsetzung derselben zu erreichen, insbesondere für den Transport 
von Kohlen, Coaks, Holz, Erzen, Steinen, Salp Roheisen, Dun- 
gungsmitteln und ähnlichen Gegenständen einen dem Bedürfniß der 
  
Se. Ber. S. 506 r. m. u. S. 712. 
““#) Derselbe haite ursprünglich gelautet: „Die isenbahnverwaluungen sind ver- 
Pruchtet, die nöthlgen Personen= und Gierzüge mit entsprechender Fahrgeschwindigkeit 
eingfähren, auch directe Expeditionen im Personen- und Glllerverkehr unur Gestaltung 
k# Ucbergangs der Traneportminel von einer Bahn auf die andere, gegen die übliche 
Lergamag eingrrichten.“ 
St. Ver. S. 506 r. m. S. 712.
	        
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