212 Eisenbahnwesen.
Landwirthschast und der Industrie entsprechenden ermäßigten Tarif
für größrre Entfernungen und schlieblich den Einpsennig-Tarif für
Centner und Meile im ganzen Bundesgchiete einzuführen.“
Hierzu kamen Amendements ein:
1) von Michaelis dahin, den Artikel folgendermaßen zu ändern:
„. Dem Bunde stcht die Oberaufsicht Über fämmtliche
Eisenbahnen des Bundesgebiets, insbesondere die Con-
trole Über das Tarifwesen zu. Derselbe wird in Ausübung die-
ser Befugnisse namentlich dahin wirken:
1) daß baldigst auf den Eisenbahnen im Gebiete des Bundes
Übereinstimmende Betriebs Reglements eingeführt
werden;
daß die möglichste Gleichmäßigkeit und Herabsetzung der Ta-
rife erzielt, insbesondere daß bei größeren Entfernungen für
den Transport von Kohlen, Coaks, Holz, Erzen, Steinen,
Salz, Roheisen, Düngungsmitteln und ähnlichen Gegenstän-
den, ein dem Bedürfniß der Landwirthschaft und Industrie
entsprechender ermäßigter Tarif, und zwar zunächst thunlichst
der Einpfennig-Tarif eingeführt werde.“
2) von Vincke (Hagen) als Unterautrag zu 1.:
„lmn Alinea 1 die Worte „die Oberaussicht“ bis „insbe.
sondere“ zu streichen,
und sodann statt „in Ausüdung dieser Besugnisse“ zu setzen
„außerdem".“
u□##
Delbrück.“) Die Anträge des Herrn Abgeordneten Michaelis und Ge-
nossen, welche bisher zur Abstimmung gestellt und von dem Hohen Hause
angenommen worden sind, sind derartig, daß die Preußische Regierung sie
den verbündeten Reglerungen zur Annahme empfehlen kana. Des gilt nicht
von dem Antrage zu Artikel 42. Dieser Antrag geht, indem er all-
gemelu dem Bund die Oberaussicht über sämmtliche Bahnen des
Bundes vindicirt, Über daejenige Maß hinaus, welches unter
den verbündeten Regierungen in Beziehung auf diese Materie als das
einzuhaltende vereinbart ist und festgehalten wird. Ich habe daher
anheimzzugeben, das Amendement zu Artikel 42 abzulehuen.
Migqnel.) Ich habe nicht die Absicht, gegen den Entwurs, der vor-
liegt, und ebensowenig gegen das Amendement des Herrn Abgeordneten
Michaelis mich zu erklären. Ich habe lediglich die Absicht, hier eine An-
) St. Ber. S. 506.
# St. Ber. S. 506.