Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band II (2)

240 Marine und Schifffahrt. Consulatwesen. 
und Oesterreich am Bundestage, daß sie es nicht für angemessen hielten, elne 
Deutsche Flotte zu begründen. Oesterreich machte den Vorschlag, drei Flotten 
zu bilden: es wollte eine Nordseeflotte, eine Ostseeflotte und eine Flotte für 
das Adriatische Meer. Meine Herren, das gehört Alles der Geschichte an, 
selbst die Bemerkungen, die sich in dem Handelsvertrage zwischen dem Zoll- 
verein und Oesterreich vom Februar 1853 finden Über die Anbahnung einer 
Verbrüderung der Preuhischen und Oesterreichischen Flotte. Auch sie find 
für uns nicht mehr von Werth. Das Factum, daß die Ansänge der Deut- 
schen Marine damals im Jahre 1852 aufgelöst wurden, habe ich schon an- 
geführt. Ich finde aber darin, daß gerade heute der Jahrestag des 2. April 
1852 wiedergekehrt ist, ein vortreffliches Omen dafür, daß wir heut etwas 
Ordentliches zu begründen beginnen. Damit will ich diesen Gegenstand ab- 
gethau sein lassen und ich komme auf den Gegenstand, der mich zunöchst auf 
diese Triblne gebracht hat. Ich wünsche mit wenigen Worten Ihnen warm 
an das Herz zu legen, die Bestimmung der Abschnitte über die Marine und 
das Consularwesen mit ganz geringsügigen Modificationen, die ich mir er- 
laubt habe vorzuschlagen, anzunehmen. Ich habe zunächst vorgeschlagen, daß 
man den Eingang des Artikel 53 so fassen wolle: „die Bundeskriegemarine 
ist eine einheitliche unter Preußischem Oberbefehl“, während die Worte jetzt 
heißen: „die Kriegsmarine der Nord- und Ostsee ist eine elnheitliche unter 
Preußischem Oberbefehl“. Meine Herren, das ist etwas mehr ale eine bloße 
Redactionsveränderung. Es versteht sich ganz von selbst, daß, wie andere 
Nationen verschiedene Flottenabtheilungen haben, wie z. B. England seine 
Canalflotte, seine Flotte des Mittelmeers und seine Flotte an der Atlantischen 
Küste Amerikas hat, wie Amerila seine Nordatlantische Flotte, seine Süd- 
atlantische Flotte und seine Pacifique-Flotte hat, so auch Deutschland seine 
Nordsee-Flotte und seine Ostsee-Flotte habe. Das ist aber lediglich Admini- 
stratiosache, eine Sache, die unbedingt den Händen des Allerhöchsten Befehls- 
habers der Marine überlassen werden kann. Wir werden möglicherweise 
eine Flottenstation auf den Soloo-Inseln oder auf der Insel Formosa haben, 
dann werden wir also neben einer Nordsee- Flotte und einer Ostsee-Flotte 
als dritte Abtheilung eine Pacifique-Flotte haben. Durch die Annahme des 
Amendements Twesten zu Artikel 4 Nr. 15 ist schon erklärt: „Die Bundes- 
marine ist Sache der Bundesgesetzgebung“. Dieser selbe Artikel 53 spricht 
nun auch von Bundesmarine. Ich glaube, es ist aber gut, wenn man an 
die Spitze des Artikels die Worte stellte: „die Bundes-Kriegsmarine ist eine 
einheitliche unter dem Preußischen Oberbefehl“. Ich habe mir noch ein zwel- 
tes Amendement vorzuschlagen erlaubt, nämlich zwischen dem ersten und zwei- 
ten Alinea des Artikel 50 ein neues Allnea einzuschalten, so lautend: „die 
Flagge der Bundesmarine ist schwarz- weiß-roth"“. Ich sehe aus den heute 
morgen vertheilten Drucksachen, daß der Abgeordnete für Hagen mit einigen 
seiner politischen Freunde vorgeschlagen hat, statt des zweiten Alinea des 
Artikel 54, der von der Handelsflagge spricht, nach Artikel 54 einen besonderen
	        
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