Artilel 53N—56. Allgemeine Discussion. Noon. 245
nicht zweifelhaft; denn in vielen Fällen werden Männer, die nicht praktisch
mit dem Handel bekannt geworden sind, nicht so gut die Handelsinteressen
wahrnehmen können wie solche, die aus dem Kausmannsstande hervorgegan-
gen sind. In vielen andern Beziehungen werden sie aber unendlich viel
Köbere Dste leisten können. Wenn die Königlich Preußische Regierung,
welcher die Leitung der Bundesangelegenheiten zusteht, wie ich das volle Ver-
trauen zu ihr habe, mit Umsicht in der Wahl der Männer zu Werke geht
und zu jeder Zeit nur darauf Bedacht nimmt, nicht an allen Plätzen, son-
dern nur an den größten Handeleplätzen salarirte Consaln anzustellen, so glaube
ich, wird es eine große Verbesserung sein. Eine allgemeine Seemanns-
ordnung, die une jetzt noch sehlt, wird sich dann bald finden; die Schwierig-
keiten, die einstweilen daraus entstehen werden, daß jeder Bundesconful sich
mit den Grsetzen und Vorschriften aller einzelnen Staaten bekannt machen
muß, werden sehr schnell verschwinden. Die Kosten werden, wenn man be-
zahlte Confuln nur an wenigen Punkten anstellt, auch nicht so erheblich wer-
den. Ich möchte aber nicht wünschen, daß wir dem Amerikanischen oder
Englischen Beispiel solgten, Überall salarirte Consuln zu haben, denn dann
würden an solchen Punkten, wo der Handel das niemals rechtfertigen würde,
die Consulate eingehen müssen. Meine Herren, ich empfehle Ihnen also die
Annahme der Abschnitte IX. und X. über die Marine und das Consulat-
wesen mit den beiden von mir beantragiee resp. von den Herren von Vincke
und Genossen wiederaufgenommenen Amendements, den Eingang der Worte
des Artikel 50 dahin zu ändern, daß man sagt: „die Bundes-Kriegsmarine“,
und entweder in einem besonderen Artikel oder in einem tesenderen Alinea
eine allgemeine Bundesflagge einzuführen.
Bundescommissar Kriegsminister von Roon.“.) Ich habe keine Ver-
anlassung, eine Rede zu halten, denn die zahlreichen und sehr mannichsachen
Erörterungen, die ich bei der Verhandlung über diesen Abschnitt gehört
habe, sind der Art, daß ich glaube, unserm gemeinsamen Zweck
besser zu dienen, wenn ich sie größtentheils unberührt lasse. E
ist von dem ersten der Herren Redner die oft angeregte Antithese be-
rührt worden, ob die Handelemarine der Kriegsmarine wegen da
set, oder ob etwa die Kriegsmarine der Handelsmarine wegen
da sei. Meine Herren, das ist, glaude ich, ganz unerheblich, ob man
sich den Satz, auf den es dabei ankommt, so oder so zurechtlegt. Beide
Marinen bedürfen einander. Eme Kriegsmarine ohne die Unterlage
einer tüchtigen Handelsmarine wird schwer in die Höhe kommen, und umge-
kehrt eine Handelsmarine, die des Schutzes entbehrt, den die Kriegemarine
ihr zu gewähren hat, wird nach meiner Meinung geschädigt werden, was
auch von einigen Seiten hier von dieser Tribline gegen solche Meinung ge-
soegt worden ist. Ee hat einer der Herren Vorredner geäußert: „wenn man
4) Gt. Ber. S. 625.