Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band II (2)

Artilel 53N—56. Allgemeine Discussion. Noon. 245 
nicht zweifelhaft; denn in vielen Fällen werden Männer, die nicht praktisch 
mit dem Handel bekannt geworden sind, nicht so gut die Handelsinteressen 
wahrnehmen können wie solche, die aus dem Kausmannsstande hervorgegan- 
gen sind. In vielen andern Beziehungen werden sie aber unendlich viel 
Köbere Dste leisten können. Wenn die Königlich Preußische Regierung, 
welcher die Leitung der Bundesangelegenheiten zusteht, wie ich das volle Ver- 
trauen zu ihr habe, mit Umsicht in der Wahl der Männer zu Werke geht 
und zu jeder Zeit nur darauf Bedacht nimmt, nicht an allen Plätzen, son- 
dern nur an den größten Handeleplätzen salarirte Consaln anzustellen, so glaube 
ich, wird es eine große Verbesserung sein. Eine allgemeine Seemanns- 
ordnung, die une jetzt noch sehlt, wird sich dann bald finden; die Schwierig- 
keiten, die einstweilen daraus entstehen werden, daß jeder Bundesconful sich 
mit den Grsetzen und Vorschriften aller einzelnen Staaten bekannt machen 
muß, werden sehr schnell verschwinden. Die Kosten werden, wenn man be- 
zahlte Confuln nur an wenigen Punkten anstellt, auch nicht so erheblich wer- 
den. Ich möchte aber nicht wünschen, daß wir dem Amerikanischen oder 
Englischen Beispiel solgten, Überall salarirte Consuln zu haben, denn dann 
würden an solchen Punkten, wo der Handel das niemals rechtfertigen würde, 
die Consulate eingehen müssen. Meine Herren, ich empfehle Ihnen also die 
Annahme der Abschnitte IX. und X. über die Marine und das Consulat- 
wesen mit den beiden von mir beantragiee resp. von den Herren von Vincke 
und Genossen wiederaufgenommenen Amendements, den Eingang der Worte 
des Artikel 50 dahin zu ändern, daß man sagt: „die Bundes-Kriegsmarine“, 
und entweder in einem besonderen Artikel oder in einem tesenderen Alinea 
eine allgemeine Bundesflagge einzuführen. 
Bundescommissar Kriegsminister von Roon.“.) Ich habe keine Ver- 
anlassung, eine Rede zu halten, denn die zahlreichen und sehr mannichsachen 
Erörterungen, die ich bei der Verhandlung über diesen Abschnitt gehört 
habe, sind der Art, daß ich glaube, unserm gemeinsamen Zweck 
besser zu dienen, wenn ich sie größtentheils unberührt lasse. E 
ist von dem ersten der Herren Redner die oft angeregte Antithese be- 
rührt worden, ob die Handelemarine der Kriegsmarine wegen da 
set, oder ob etwa die Kriegsmarine der Handelsmarine wegen 
da sei. Meine Herren, das ist, glaude ich, ganz unerheblich, ob man 
sich den Satz, auf den es dabei ankommt, so oder so zurechtlegt. Beide 
Marinen bedürfen einander. Eme Kriegsmarine ohne die Unterlage 
einer tüchtigen Handelsmarine wird schwer in die Höhe kommen, und umge- 
kehrt eine Handelsmarine, die des Schutzes entbehrt, den die Kriegemarine 
ihr zu gewähren hat, wird nach meiner Meinung geschädigt werden, was 
auch von einigen Seiten hier von dieser Tribline gegen solche Meinung ge- 
soegt worden ist. Ee hat einer der Herren Vorredner geäußert: „wenn man 
4) Gt. Ber. S. 625.
	        
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