Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band II (2)

246 Marint und Schifffahrt. Consulatwesen. 
keine Kriegsmarine hat, so bedars man auch keines Schutzes, denn man rechnet 
auf keinen Schutz, d. h. man räumt das Feld zur rechten Zeit.“ (Heiterkeit 
rechts und im Centrum.) Ja, meine Herren, das ist vollkommen richtig, 
wer kein Schwert führt, kommt anch nicht in die Verlegenheit, es zu ge- 
branchen, aber der Gefahr durch das Schwert umzukommen, entgeht er des- 
wegen doch nicht. (Sehr richtig! sehr wahr!) Ich meine die Gegenseitig- 
keit, welche zwischen der Handelemarine und Kriegsmarine be- 
stehen muß, ist eigentlich dahin auszudrlicken, daß man sagen kann: die 
Handelsmarine ist für die Kriegsmarine da und für die Handels- 
marine ist die Kriegsmarine da; sie müssen sich gegenseitig er- 
gänzen, sie müssen sich gegenseitig ihre Kräfte leihen, je nach den verschie- 
denen Situationen, in denen sich das Land und die bezüglichen Handels oder 
politischen Verhältnisse befinden. Ich glaube also aus den Aeußerungen, mit 
denen die Meinungen, daß der Deutsche Handel keines Schutzes durch die 
Kriegsmarine bedürfe, ausgenommen worden sind, entnehmen zu können, daß 
ich gegen diese Ansicht nichts weiter zu sagen brauche. Ich glaube, die große 
Mehrzahl in dieser hohen Versammlung wird mit mir darin einverstanden 
sein, daß es doch wohl nur eine geistreiche Phrase sein sollte, wenn man mit 
einer solchen Behauptung vortrat. Der Schutz ist Überhaupt problematisch 
im Kriege, das kann ich dem Herrn Abgeordneten Chapeaurouge vollkommen 
zugeben. Es ist ganz richtig, wenn die Gewalten des Krieges losgelassen 
sind, so ist es immer fraglich, ob jede Parade zur rechten Zeit kommt; aber daß 
elne Parade möglich ist, das ist doch die Vorbedingung. Daß man also ein 
Schwert in der Hand habe, mit dem man des Gegners Streich auffangen 
kann, das scheint mir eben die unerläßlichste von allen Vorbedingungen für 
diese Frage. Weun hier das Beispiel der Alabamo citirt worden ist, so 
scheint mir das gerade gegen den Herrn zu beweisen, der dies Beispiel an- 
geführt hat. Die Alabama war eben ein Kriegeschiff und hat vermöge seiner 
Thätigkeit, Energie und Schnelligkeit außerordentlich viel Schaden gethan. 
Daß es deswegen Schaden gethan hätte, weil die Gegenseite eine Kriegsmarine 
besaß, ist nicht nachgewiesen worden. Ich vermuthe, es würde noch viel mehr 
Schaden gethan haben, wenn diese gegnerische Kriegsmarine nicht vorhanden 
gewesen wärc. — Aber auch die Ansicht, wir sollten eine Flotte gründen, 
nur um die Küsten zu schützen, ist nach meiner Auffassung offenbar 
etwas zu enge. Wenn man die Küsten schlitzen will durch eine Flotte, so 
kommt man in die Nothwendigkeit, daß man sich von Hause aus zu einem 
ganz schwachen Mittel entschließt, was dann im Bedarfsfalle doch nicht aus- 
reicht. Die ganze Frage in Betreff der Ausdehnung, die der Bundesflotte 
zu geben sei, scheint mir Überhaupt an dleser Stelle zu früh angeregt. (Sehr 
richtigl) Das ist nach dem Verfassungsentwurf eine Etat frage, und wenn 
darin ausdrücklich gesagt ist, daß ein Etat für die Bundesmarlue nach den 
vorangeschickten Grundsützen mit dem Reichstage vereinbart werden soll, so“ 
glaube ich, finden an der Stelle alle diejenigen Bedenken Platz, welche man
	        
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