258 Marine und Schifffahrt.
Freiherr von Vincke (Hagen).“) Ich werde mir erlauben, mich nur
kurz über die vorliegenden vier Abänderungsvorschläge zu äußern. Der
erste Vorschlag zu dem ersten Alinea, zur ersten Zeile, von dem Herrn
Abgeordneten für Altona, scheint mir vollständig begründet zu sein,
und in dem, was der Herr Bundecommissar, der Preußische Marineminister,
vorher gesagt hat, schien mir auch kein Widerspruch gegen diese, wie mir
scheint, bessere Fassung enthalten. Es ist zwar ganz richtig, daß nur in
Bezug auf die Nord= und Ostsee — da wir im Augenblicke an andere Merre
nicht grenzen — von einer Deutschen Flotte die Rede sein kann; ich glaube
aber, der Ausdruck ist stilistisch nicht ganz correct, da es noch andere Staaten
giebt, die an die Nord= und Ostsee grenzen, und daß daher nur von der
Deutschen Kriegsmarine die Rede sein kann. Ich halte den Ausdruck
„ZBundeskriegsmarine“ deshalb für besser als den Ausdruck „Kriegsmarine
der Nord- und Ostsee“; und glaube daher, daß meine Freunde und ich für
diesen Antrag stimmen werden. Dann hat derselbe Abgeordnete in Bezug
auf die Flagge ein Amendement gestellt, aber zu meiner Freude sich mit
unserm Amendement über deufelben Gegenstand, das wir nach Artikel 50
als besonderen Artikel eingeschaltet wissen wollen, ein erstan den er-
klärt. Ich glaube, daß dieses Amendement sich um deshalb empfiehlt, weil,
wie nicht bestritten werden wird, der Artikel 53 nur von der Kriegs.
Marine, der Artikel 54 nur von der Handels-Marine redet, weil also ein
zusammenfassendes Amendement, welches diese beiden Theile der Ma-
rine berührt, entweder vor den Artikel 53, oder, wie mir noch richtiger zu
sein scheint, hinter den Artikel 54 eingeschaltet werden müßte. Ich habe
ebenfalls vorhin von dem verehrten Herrn Vertreter der Bundesregierungen
nichts anführen gehört, was dem entgegenstehen könute. Es ist zugegeben
worden, daß nothwendig die Farben für die Kriegsmarine sowohl ale für die
Handelsmarine dieselben sein müssen, wie das schon von mehreren Seiten
erörtert worden ist, ich glaube aus dem ganz einfachen Grunde, weil die
auswärtigen Nationen — wir haben uns ja soeben im Geiste noch in der
Südsee befunden — nur den Schutz der Kriegsmarine verstehen werden,
wenn diese Schiffe mit den zu beschützenden dieselben Farben haben. Wie
die Zusammenstellung dieser Farben — vielleicht abweichend für die
Kriegsmarine und für die Handelsmarine — gewählt und von Sr. Majestat
dem Könige von Preußen, unter dessen Oberbefehl die Kriegsmarine steht,
bestimmt werden wird, dem hat offenbar unser Amendement in keiner Be-
zlehung vorgreisen wollen. Jeder der sich einmal eine Flaggenkarte ober-
flächlich angesehen hat, wird zugeben, daß die Kriegsflagge sich wesentlich von
der Haudelsflagge, sei es durch Zusätze, sei es durch Abänderungen, unter-
scheidet, dem hat durch unser Amendement nicht vorgegriffen werden sollen;
wir haben uns auf die Farben schwarz weiß-roth beschränkt, die, wie
% St. Ber. S. 529.