Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band II (2)

Arttkel 55. Lichnowsky. 265 
Gefahr — um nicht elinen stärkeren Ausdruck zu gebrauchen — 
aussetzen, daß eine Deutsche Volksvertretung die Deutschen Far- 
ben etwao abvotirt. Deßhalb haben wir es unterlassen, hier einen Antrag 
zu stellen. Aber für Pflicht hielten wir es, hier Zeugulß abzulegen und die 
Ueberzeugung trotz alle dem auszusprechen, daß wir, wenn wir erst vereint 
mit unseren Süddeutschen Brlidern in einem größern Saale tagen werden, 
diesen Antrag stellen werden, und daß trotz alledem der Tag kommen wird, 
wo diese „ehrwürdigen Farben“, wie sie König Friedrich Wilhelm IV. nannte, 
von den Wimpeln unserer Schiffe wehen als Zeichen des gesammten, einigen 
und freien Vaterlandes. (Lebhaftes Bravol links.) 
Fürst von bichnowaln (Ratibor).“) Ee ist der NRame meines Bru- 
der s mit einem Antrage in Verbindung gebracht worden, welchen er in 
Frankfurt gestellt hat. Farben, Flaggen und Cocarden sind nur 
Symbole und die Begriffe, die man damit verbindet, entscheiden Über 
ihre Bedeutung. Was „schwarz roth- gold“ damals war, ist 
schwarzeroth--gold“ heute nicht mehr, und ich weise entschieden im 
Namen meines verstorbenen Bruders die Instnuatlve zurlick, daß er unter 
den heutigen Zeitverhältnissen den Antrag stellen würde, den er damals ge- 
stellt hat. 
Bei der Abstimmung wurde Alinea 1 des Entwurfs mit großer 
Mehrheit angenommen. Bezüglich Alinea 2 (setzt neuen Artikel 55) 
wmde der Antrag Rabenau von einer unzweifelhaften Mehrheit an ge- 
nommen. Die Ubrigen Alineas wurden nach dem Entwurfe mit 
Froßer Mehrhelt angenommen. Ebenso erfolgte die Annahme des Ar- 
tikel 54 und 55 in der Schlußberathung (ohne Dlscussion).““) 
*) St. Ber. S. 532. 
SGt. Ber. S. 533 u. S. 712.
	        
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