Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band II (2)

280 Bundeskriegswesen. 
diesen Procentsatz wiederum ein ganz bestimmter Geldsatz, 
225 Thaler pro Kopf, entrichtet werden. Ee liegt auf der flachen Hand 
und es ist ost genug gesagt worden, daß, sobald man dies annimmt, das 
Budgetrecht, die Mitwirkung des Volkes ein für allemal zu Ende ist, daß 
das Volk durch diesen Artikel abdankt, sich zu einem Tribute, zu einem Geld- 
und Menschentribute verpflichtet und gar kein constitutionelles Recht in An- 
sehung der Verordnung haben will. Es ist aber auch offenbar, daß dieser 
Maßstab vielleicht volkswirthschaftlich ein richtiger sein kamnm. Es mag richtig 
sein, daß man ohm die Nation zu ruiniren bis zu 1 Procent greifen könnte: 
es mag dies richtig sein — die Frage liegt nicht vor, mir scheint die 
Zahl zu hoch gegriffen. — Aber, meine Herren, daß das nicht einen Maßstab 
für die jährliche Aushebung an sich geben kann, dabß die jährliche Aushebung 
sich nach den Kriterien bestimmen muß, welche ich vorher angegeben habe, ist 
doch auch nicht zu leugnen. Wozu soll denn dieser Friedensstand in die Ver- 
fassung ausgenommen werden? Leider war von diesem Friedeuspräsenzstand 
in volkswirthschaftlichen Untersuchungen sehr viel die Rede gewesen während 
des Couflictes, so daß man dieses ausgegriffen und sogar in die Verfassung 
gebracht hat. Aber es so anzunehmen, definitiv anzunehmen, ist unmöglich. 
Einige Amendementsteller haben geglaubt, sie könnten die Sache dadurch bessern, 
daß sie, was hier als definitiv der Preußischen Nation auferlegt wird, näm- 
lich ohne irgend ein Urtheil, ohne irgend eine Theilnahme an der Militair= 
Budget-Gesetzgebung diesen jährlichen Tribut zu leisten, nur auf sechs Jahre 
annehmen und dann anderweit in derselben Weise reguliren ließen. Das 
wäre eine Art Accordiren. Ich lege sehr wenig Gewicht auf dieses Amende- 
ment, denn es erkennt ja jenes Princip an. Ich frage: Würden Sie nach 
sechs Jahren, wenn man dies Princip einmal in die Verfassung geschrieben 
hat und wenn in dieser Weise das constitutionelle Veben weiter geführt würde, 
sich bei diesen sechs Jahren gut stehen, und nicht vielleicht sogar viel schlech- 
ter als bei Annahme des Regierungsentwurfs? Dieses Amendement sehe 
ich für kein principielles an. Ich lasse mich auf die Sache weiter nicht ein, 
denn das würde eine Wiederholung sein, zu welcher ich gar keiuen Beruf 
habe. Nun habe ich doch noch ein Paar Worte zu sagen über sonstige 
Pläne, welche zwar noch nicht in Amendements vorliegen, aber doch schon 
angekündigt sind. Ich habe von diesen Plänen vorläufig noch keine ge- 
naue Kenntniß, sie gehen aber hiervon aus: Es ist die Versassung aller- 
dings nur unter der Bedingung anzunehmen, daß man dae 
Budgetrecht anerkennt. Ich setze voraus, nicht blos formell. Ich 
habe darin den Herrn Präsidenten der Herren Bundescommissarien“) 
nicht vollständig verstanden. Er glaubte auf ein Budget wohl 
eingehen zu können, aber, so wie ich ihn verstanden habe, so, daß das 
Budget nach Maßgabe dieses Bevölkerungssatzes unter 225 Tha- 
ler vorgelegt werde. Ist es so, soll es nicht ein Militairbudget sein, 
*) Vergl. oben Bd. 1. S. 231.
	        
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