Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band II (2)

Arlilel 5768. Vincke · D. 291 
für das Vaterland mit ihren eigenen Personen eintreten mlssen. Es ist 
dann nicht so, wie in anderen Staaten, wo nur der niedere Theil des Volles 
in die Armee tritt und wenige aus den gebildeten Klassen, die ihre Carriere 
darin machen, wo ein großer Theil, gerade der gebildete und besitzende Theil 
der Nation ziemlich gleichglltig dabei ist, ob Tausende auf den Schlachtfel- 
dern fallen oder nicht. Bei uns, meine Herren, ist das anders: jeder Stand, 
jede Familie fast, hat ihre Mitglieder, die sie hinsendet in den Krieg, als 
Blutsteuer für das Wohl des Vaterlandes. Jene können also nur dringend 
wünschen, daß der Friede erhalten wird, aber Alle sind auch bereit zu käm- 
pfen, sobald es gilt, gegen fremde Gewalt die Ehre und die Sicherheit des 
Staates aufrecht zu erhalten. Es ist von einem Abgeordneten aus Hannover 
früher hier geäußert worden, die Aufstellung eines großen Heeres in Nord- 
deutschland würde gerade für den Frieden Europas gefährlich sein. Meine 
Herren, ich glaube gerade das Gegentheil. Jemehr wir bereit sind, das zu 
vertheidigen, was die letzten Jahre uns gewährt haben, die Einigung Deutsch- 
lands, jemehr wir zeigen, daß wir dafür keine Opfer scheuen, desto sicherer 
werden wir den Frieden erhalten. Wenn je das Wort gilt „Si vis pacem, 
para bellum“, so gilt es hier. Die Vorlage, die uns nun die vereinigten 
Bundesregierungen gemacht haben, geht wesemlich darauf hinaus, und unter- 
scheidet sich insofern von den Verhältnissen, wie sie bisher in Preußen statt- 
gefunden haben, daß sie dreierlei vorschlägt. Einmal, sie vermindert die all- 
gemeine Berpflichtung zum Kriegedienst von 19 Jahren, wie es bisher statt- 
gefunden hat, auf 12, erläßt also 7 Jahre der Wehrverpflichtung. 
Das ist der eine wichtige Punkt. Sie setzt ferner einen Procentsatz der 
Präsenzstärke des stehenden Heeres im Berhältuiß zur Bevölkerung und 
endlich ein Pauschquantum, eine Summe Geldes pro Kopf des stehen- 
den Heeres zur Unterhaltung desselben auf eine unbestimmte Zeit fest. 
Meine Herren! Wenn die Regierung zu diesen Vorschlägen gekommen ist, 
so ist es gewiß, weil sie durch die Erfahrungen der letzten fünf oder sechs 
Jahre gewarnt wordea ist, wie unsicher, wie schwierig eine alljährliche Be- 
willigung des Militairetats ist, und weil sie, glaube ich, dringend wünscht, 
nicht wieder in die Lage zu kommen, formell gegen die Verfassung, materiell 
aber für das Interesse des Staats mit Maßregeln vorgehen zu müssen, 
welche die formelle Genehmigung der Landesvertretung nicht erhalten haben. 
Ich glaube, wir können es der Regierung nur danken, wenn sie unter den 
jetzigen Umständen dahin strebt, die Wiederkehr solcher Zustäude zu vermei- 
den, und ich glaube, der Weg, den die Regierung hierbei eingeschlagen hat, 
ist einer, der sich grundsätzlich — ich will absehen für jetzt von der Höhe 
der Sätze, welche vorgeschlagen sind — durchaus empfiehlt. Wende ich mich 
zunächst zu der Verminderung der Dienstpflicht, so ist hier von einem ver- 
ehrten Freunde von mir schon erwähnt worden, welch'’ bedeutender Vortheil 
cs auch volkswirthschaftlich ist, daß die 7 alteren Jahresklassen vom 
Dienste in der Folge befreit sind. Meine Herren! Man sagt zwar, im
	        
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