336 Bundeskriegewesen.
den Abgeordneten Waldeck und von Vaerst, und der wesentlichste Punkt der-
selben ist der Absatz 2, wo es heißt: „daß die Bewilligung der in diesem
Etat gesorderten Summen nicht eine Genehmigung aller demselben zu Grunde
liegenden thatsächlichen Einrichtungen in sich schließt, vielmehr daran festge-
halten werden muß, daß in Gemäßheit der Artikel 34 und 35 der Verfassungs.
urkunde das Gesetz vom 3. September 1814 bise zum verfassungsmäßigen
Zustaudekommen eines neuen Organisationsgesetzes die gesetzliche Norm für
die Dauer der Dienstzeit im stehenden Herre und für das Verhältniß der
Landwehr zu demselben bildet.“ Und, meine Herren, der Abgeordnete von
Vaerst hat ausdrücklich diese Resolution damals motivirt und sie motivirt
gerade mit Rücksicht auf die Verhandlungen in diesem Parlamente hier. Er
sogte damals: „Ich glauber, meine Herren, daß eine der ersten Vorlagen,
welche die Königliche Staatsregierung diesem Parlamente zu machen gedenkt,
die sein wird, welche die Organisirung des Bundesheeres betrifft, um die-
jenige Einheit in demselben hervotgubringen, welche beim Eintritt ernster Er-
eignisse die kriegerischen Erfolge erleichtert, ja, bis zu einem gewissen Grade
sichert. Gewißlich wird der Inhalt dieser Gesetzvorlage im Großen und
Wichtigen den bewährten Preußischen Heereselnrichtungen entnommen sein.
Aber dürfte nicht auch manche Einrichtung in den neuerworbenen Ländern
vorhanden sein, die sich im Laufe der Zeit als brauchbar und als tüchtig
erwiesen hat, und die jenen Ländern eigenthlimlich und theuer ist, um auch
in diesen Vorlagen ihre Stelle zu finden?" Und weiter, nachdem er von
der äußeren Form des Heeres gesprochen hat: „Nun aber mehr noch als
die äußere Gestalt, glaube ich, daß die in nere Glie derung einer solchen
Armer nothwendig, und zu derselben gehört vor Allem die Fundamentalor-
ganisation, als: Rekrutirung, Ersatzdienstzeit, Reserve und die Einrichtung
der Landwehr. Hierzu, meine Herren, gehören ausreichende, umfassende Ge-
setze, welche diese Einrichtungen regeln und dauernd feststellen. Dies Gesetz
wird wahrscheinlich sein, wie ich meine, ein Gesetz über die Verpflichtung
zum Kriegsdienst, und in demselben werden diejenigen Erleichter ungen hoffent-
lich enthalten sein, welche in der Thronrede ausgedrückt sind, und es werden
diejenigen Ergänzungen, welche nothwendig geworden sind, und sich als zeit-
und sachgemäß erwiesen haben, ihren Ansdruck darin finden müssen; ein
solches Gesetz scheint mir unerläßlich.“ Meine Herren! Ich weiß nun
nicht, ob die Herren Vorredner in den uns vorliegenden Verfassungs-
Artikeln diese Gesetze finden und anerkennen können. Ich meines-
theils bin dazu außer Stande, und wenn die Herren von der politischen
Nothwendigkeit der Anerkennung der Reorganisation durchdrungen waren,
dann frage ich nochmals, warum sie es nicht damals ausge-
sprochen haben. (Sehr richtig! links.) Neue zwingende Ereignisse
sind nicht eingetreten, (Sehr richtig! links) die Erfolge des Jahres
1866 lagen damals schon hinter uns, wie sie jetzt weiter hinter une
liegen. Die Motive und der Entwickelungsproceß, wie die Herren zu