Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band II (2)

Artikel 59. Bincke.O. 349 
fie für das VLand nicht die Mittel zu seiner Vertheidigung, zu seiner Sicher- 
beit hätte bewilligen wollen. Meine Herren, ich gebe gern zu, die liberale 
parti, auch Diejenigen, die in ihren Forderungen am weitesten gegangen sind, 
b#en nie eine solche Absicht gehabt, aber der Fehler oder der IJrrthum 
liegt darin, dab sie glaubten, dab ein Milizsystem, wie sie es wünschen, und 
z erzielen streben, daß sie ein solches für die Sicherheit des Landes hin- 
reichend erachteten, während die Regierung und die auf Seiten der Regierung 
Stehenden ein solches System für die Verhältnisse Europas und namentlich 
für die Stellung Preußens in Europa und die jetzige Stellung des Nord- 
dwrutschen Bundes in Europa nicht für geeignet halten. Ich glaube, daß hier 
die richtige Einsicht aus Seiten der Regierung war, wie die Erfahrung ge- 
lehrt hat; den guten Willen zur Erhaltung der Wehrsähigkeit des Landes 
will ich den Herren gewiß nicht absprechen, aber die richtige Einsicht dazu 
haben sie nicht gehabt, und am Ende kommt es darauf an, wo die richtige 
Einsicht ist und daß das geschieht, was der richtigen Einsicht entspricht. Der 
Herr Abgeordnete hat dann aufmerksom gemacht, es wäre in der Thronrede 
darauf hingewiesen worden, daß durch die Einrichtung des Norddeutschen 
Bundes auch Preußen speciell Erleichterungen haben würde in dem Anfwande 
für die Armee, daß aber davon jetzt nicht die Rede sei. Meine Herren, diese 
Erleichterung findet aber auch wirklich Statt. Ich habe schon von dieser 
Stelle nachgewiesen, daß in der Folge die aus den alten Provinzen Preußens 
zstellende Friedensstärke sich um 13—14,000 Mann vermindert, also ver- 
hältnißmäßig auch die Kosten mit; — trotzdem daß der Betrag pro Kopf 
der Friedensstärke auf 225 Thaler erhöht wird, findet auch hierbei schon 
eine Ersparniß von 7—800,000 Thalern gegen den bisherigen Etat Statt. 
Also auch diese Behauptung ist unbegründet. Daun wiederholt er immer 
den Wehruf: die drückende Last der 7jährigen Dienstzeit im stehen- 
den Heere, als wenn durch die zwei Jahre Reserveverlängerung irgend eine 
größere Last für die betressende Mannschaft entstände. Das ist vollkommen 
umprahr; — nachdem die Bestimmungen in Betreff der Auswanderung für 
die Reserve und Landwehr gleichgestellt werden, so besteht für Alle die, die 
nicht unmittelbar unter der Fahne sind, gar kein Unterschied der Belastung, 
heißen sie Landwehr oder Reseroe. Nur in dem Fall, weun Verstärkungen 
eingezogen werden müssen, in Folge politischer Ereignisse, werden die jüngsten 
Jahrgänge heranzogen, das ist das Verfahren, was immer beobachtet worden 
ist; reichen die nun soweit aus, daß man mit zwei Jahrgängen für das Be- 
dürfniß ausreicht, so kommen nur die beiden bisherigen Reservejahrgänge 
heran, und nur wenn diese nicht ausreichen, so geht man weiter. Aber das 
Gesentliche blelbt immer bestehen, daß heute eine erste Feldarmee hergestellt 
werden kann lediglich mit der Mannschaft bie zum 27. Lebensjahre, ohne 
die Landwehr hinzuzuziehen, und daß die ganze Dienstpflicht auf 12 Jahre 
beschränkt wird, statt daß sie früher 19 betrug. Das bleibt immer der 
wesentlichste Vortheil.
	        
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