Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band II (2)

350 Bundeekriegewesen. 
Bei der Abstimmung") wurde der Antrag Erxleben-Rösfing 
(oben Ziff. 1 vergl. mit der Rede v. Rössings zu Artikel 57) abgelehnt; 
ebenso die erste Hälfte des Antrags Forckenbeck (s. oben Ziff. 3) 
(Jeder dienstpflichtige Deutsche“ 2c. bis „fünf Jahre dauern.“) abgelehnt. 
Der Antrag Vincke (Hagen) welcher dahin geht den ersten Sat des 
Entwurfs zu fassen: „Jeder wehrfählge Norddeutsche gehört 
7 Jahre lang i#c.“ wurde angenommen. Der zweite Satz des Ent- 
wurfs wurde sodann mit großer Mehrheit augenommen. Die zweite 
Hälfte des Antrags Forckenbeck in einer belgefügten Alinea 2 
zu bestimmen: „In Bezug auf die Auswanderung der Reser- 
visten sollen lediglich 2c.“ wurde mit sehr großer Mehrheit angenom- 
men. Der ganze Artikel in diefer Gestalt wurde mit derselben großen 
Mehrheit angenommen. Ebenso, ohne Dieussion, in der Schlußbe= 
rathung.“) 
Artikel 60 
(im Entwurfe Artikel 56). 
Der Entwurf lautete: 
„Dle Friedenspräsenzstärke des Bundesheeres wird auf ein Procent 
der Bevölkerung von 1867 normirt und pro rata derselben von den 
einzelnen Bundesstaaten gestellt; bei wachsender Bevölkerung 
wird je nach zehn Jahren ein anderweitiger Procentsatz 
festgesetzt werden.“ 
Hierzu wurden solsende Auendeme#as gestelll: 
1) von Kratzss) 
den Artilel dahin zu ändern: 
„Die Friedenspräsenzstärke des Bundesheeres wird bis 
zum 31. December 1869 auf ein Proccut der Bevblke- 
rung von 1867 normirt und pro rata“ #c. bis „gestellt“ (wie 
Entwurf). Für die fpätere Zelt wird die Frledens- 
präsenzstärke im Wege der Bundesgesetzgebung fest- 
gestellt.“ 
2) von Graf Vethusy-Huc: 
den Schlußtermin zu setzen auf: 
„31. December 1872.414) 
*) St. Ber. S. 566 1. 
½%%% GSt. Ber. S. 712. 
#) Dr.-S. u. 75. 
14) Dr.-S. u. 80.
	        
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