Artikel 60. Molne. Schulze. 371
und die Bolkevertretung wird der mißlichen Aufgabe überhoben sein, in Be-
rathungen über technische Gegenstände mit saurem Schweiß zu sagen, was
man nicht weiß. (Bravo und Heiterkeit.) Wenn mon von Ihnen 100,000
Thaler zur Abänderung von Tornistern fordert — ja, meine Herren, wer den
Tornister nicht in der Sonnenhitze getragen hat, weiß nicht, wo er drückt.
(Sehr richtlig!) Es giebt viele Gegenstände, welche die Militairverwaltung
sicherlich besser versteht als eine Versammlung von ausgezeichneten und pa-
rriotischen Männern. Meine Herren! Setzen Sie Ihrer unbestritte-
neu Befugniß eine freiwillige Schranke; — es gicht Nothwendigkeiten,
dir zu eng gezogene Schranken sprengen! Ich empfehle Ihnen die Annahme
meines Amendements. (Lebhaftes Braoo rechte.)
Schulze (re. Delitzsch).“) Wir stehen bei diesem Artikel am Ein-
hange der Uebergangsbestimmungen, die gewiß den eigentlichen Kern-
punkt des ganzen Streites in der Militairsache im Reichstage bilden. Grade
daß in den Amendements von meinen politischen Freunden und
von mir“") Uebergangsbestimmungen fehlen, daraus hat man ja den
angedeuteten Vorwurf hergeleitet, daß man auf diese Weise eine Art
Wehrlosmachung des Bundes auf Zeit herbeiführe. Meine Herren! Wir
find uns recht wohl bewußt gewesen, daß von solchen Uebergangsbestime
mungen die Rede sein könne; aber une hat es abgehalten, unsererseus
solche vorzuschlagen, einmal weil in dem Entwurfr der Regie-
tungen ein bloßes Definitivum geboten war, dem wir ein ande-
res Definitivum entgegen zu setzen hatten, und sodaun weil es ung
um Uebergangebestimmungen zu normiren, an jedem Anhalt fehlte.
Sie sehen am besten, wir richtig das ist, aus der Menge der Über diese
Uebergangsbestimmungen eingebrachten Amendements. Es liegt vorläufig
hauptsächlich in den Händen der Königlichen Staateregierung, die Anhalte,
wonach jene Uebergangsbestimmungen zu normiren sind, dem Reichstage vor-
zulegen. Sie allein ist in der Lage, besitzt das Material, motivirte Vor-
schläge zu machen, welche Zeit sie gebraucht zur Bundesherresorganisation, zur
nothwendigsten Regelung eines Bundesmilitairbudgcts. Man wird immer
in Willkürlichkeit verfallen, wenn man, ohne daß Seitens der Königlichen
Staatsregierung Momente hierfür geboten werden, sich in diese Formulirun-
gen hineingiebt, und das wollten wir vermeiden. Wir erwarteten aber, daß
ein Entgegenkommen in dieser Hinsicht Seitene der Königlichen Staatsrrgie-
rung Statt finden würde. Sehen Sie sich einmal, meint Herren, diese
Amendements an. Da soll das Interimisticum dauern und ist befrisftet:
einmal sieben Jahre, dann wieder fünf Jahre, dann vier Jahre und dann
zwei Jahre. Ja, sie beregen sich in rein willkürlichen Zahlen, und ich habe
nicht das Mindeste gehört von den Herren Rednern, die aufgetreten find,
daß sie eigentliche Motive für diese Fristen angegeben hätten. Das ist auch
5 ér e#n. S. 578.
S. oben S. 351 Ziff. 6. #