Artilel 60. Braun · Web. 379
durch diese Borschrift, die zu gleicher Zeit in sich die Gewißheit einer pro-
gresfiven Entlastung an und für sich schon sichert, wenigstens flr Jeden von
uns, der an eine Zukunft unserer Nation glaubt, der glaubt, daß wir in
wachsender und nicht in abfallender Bevölkerungsziffer stehen. Auch während
dieses IZuterims hat der Reichstag keineswegs auf seine Finanzrechte ver-
schtet. Es handelt sich ja nicht blos um diese Maximalfriedensstärke, es
giebt ja auch noch eine ganze Reihe anderer Posten im Militärbudget; es
handelt sich auch keineswegs um die 225 Thaler, denn ich glaube, wir find
doch alle darüber einig, daß es mit den 225 Thalern auf die lange Dauer
nicht abgethan sein wird; (Hört! hört! links) man soll sich darlber keine
Illnsionen machen. Wenn nun jährlich, wie es in dem Abschnitt XII. be-
antragt und, so hoffe ich, beschlossen werden wird, die Bundesregierungen
uns ein vollständiges Budget vorlegen, sowohl für diejenigen Abschnitte die
fixirt find, ale auch für die Abschnitte, die nicht fixirt sind und die daher
der jährlichen Bewilligung unterliegen, so wird der Reichstag schließlich doch
das ganze Budget zu prüfen haben. Wir haben ja die Erfahrung in unsern
einzelnen Landtagen gemacht. Wir hatten bisher die Bundesmatrikel und die
Bundeskriegeverfassung, die die Militärlast der einzelnen Deutschen Territorlen
genau regelte, die Alles fixirte, Mannschaft, Geld, Alles. Trotzdem haben
die Einzellandtage einen ganz wesentlichen Einfluß auf die Militär#erwaltung
innerhalb der überhaupt zulässigen Grenzen gehabt, weil sie Alles zu votiren
hatten, was über das Maß der Bundeswehrverfassung hinausging. Wenn
men nur ein paar Tausend Thaler mehr verlangte als das Maß der Bun-
deemilitärverfassung, so wurde die Debatte Über diese paar Tausend Thaler
damit begonnen, daß man die Regierung fragte: „Kunnst Du denn an Deinem
bundesverfassungsmößigen Ordinarium nicht so viel sparen und daraus so
viel heransschlagen, daß Du uns dieser Uebersorderung, dieses Plus, dieser
Nachforderung überheben kannst?“ Und so wurde denn das Militärdudget
gleichsam rückwärts aufgerollt und doch vollständig in die Discussion gezogen.
Man kann also durchaus nicht behaupten, daß wir damil auch während des
Interims auf alle und jede Budgetrechte verzichteten. Wenn gesagt wird,
daß durch diese Vorschriften die Armer ausgesondert würde aus der Ver-
fassung, so sage ich: nein, sie wird ja gerade ein integrirender Theil der
Berfassung, sie wird in dieselbe aufgenommen und wer Überhaupt an eine
Entwickelungsfähigkeit der Bundesverfassung glanbt, der muß auch nothwen-
digerweise an eine Entwickelungsfähigkeit der Bundesmilitärverfassung glauben.
Ich habe bereits nachgewiesen, daß der Relchstag unter allen Umständen Ein-
fluß auf das Budget haben wird, auch während der Interimszeit, wo die
Ziffer der Mannschaft und die Ziffer des Geldbeitrages fixirt sind. Könnten
wir in diesem gegenwärtigen Augenblicke der Bundesregierung sagen: „Lege
uns ein detaillirtes Budget vor, und dann wollen wir das im Voraus auf
eine Reihe von Jahren genehmigen,“ so würde ich das für das Correcteste
h#alten. Aber das können wir nicht, davon habr ich mich durch genaue In-