Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band II (2)

Artikel 61. Friesen. Twesten. 391 
mitgewirkt haben und von dieser Seite keine Bedenken gegen den Ar- 
tikel, wie er jetzt vorliegt, ausgesprochen worden sind. 
Cwesten.“") Meine Herren! Ich gebe den Herren, welche Beden- 
ken gegen Artikel 57 des Entwurfs haben, vollkommen zu, daß es eine 
der schwersten Ansorderungen ist, die je an eine Volksvertre- 
tung gestellt ist, (Hörtl hörtl) en bloc eine umfassende Gesetz- 
gebung auf das ganze Leben des Staates und der Gesellschaft an- 
zunehmen. Ich kann nicht umhin, anzuerkennen, daß die nicht- 
preußischeu Abgeordneten mit Recht die größten Bedenken dagegen 
haben, eine Gesetzgebung anzunehmen, welche ihnen naturgemäß fremd ist und 
deren Detail selbst den meisten Preußen nicht geläufig und bekannt ist. 
Aber es bleibt gar nichts anderes übrig, als diesen Artikel anzuneh- 
men, es giebt keinen auderen Ausweg, zur Organisation einer Armee des 
Norddeutschen Bundes zu gelangen. Ich betrachte es meinerseits als das 
höchste Vertrauensvotum, welches je einer Militair verwaltung 
gegeben werden kann (Ruf: Hörk! hört! — Heiterkeit), dieser Or- 
gauisation zuzustimmen. Ja, meine Herren, als das betrachte ich es, aber 
nicht blos für die auswärtigen Abgeordneten, sondern auch für 
die Preußischen, daß sie jetzt auch die Justructionen und Reglements, 
deuen sie zum Theil häufig widersprechen und welche sie in Einzälheiten zu- 
weilen bekämpft haben, jetzt ohne Weiteres aunehmen sollen. Meine Herren, 
ich betrachte in der That den Artikel Über die Bundeskriegsverfassung als 
den wichtigsten des ganzen Entwurfs. (Sehr richtigl) Herr Dr. Waldeck 
meinte gestern, diese genauen Bestimmungen über das Kriegswesen gehörten 
nicht in eine Verfassung. Handelte es sich um eine gewöhnliche Verfassung, 
so würde ich das zugeben; dieser Entwurf enthält aber vor Allem eine Bundes- 
kriegsversassung. (Ruf: Sehr richtlgl) Das ist der weseatlichste Theil, an 
dessen Zustandekommen Jedem, der für die Macht Deutschlands ein Juterrsse 
hat, dringend gelegen sein muß, und in diesem Sinne ist es gar nicht anders 
möglich als jetzt sofort die Bundeskriegsverfassung festzustellen. Herr 
Schulze-Delitsch meinte gestern, die Herstellung eines Interimisticums 
könnte man Anderen Überlassen, wir hätten eine dauernde Verfassung herzu- 
stellen. Das Interimisticum ist in meinen Augen fast richtiger 
als das Provisorium. Es gilt, sofort zu Bestimmungen zu kommen. 
Die Anträge, welche von den Herren Duncker und Waldeck gestellt 
worden sind, nur das Gesetz vom 3. September 1814 anzunehmen, 
im Uebrigen aber lediglich aus die künftige Gesetzgchung zu verweisen und 
den Artikel 57 des Entw. zu streichen, würden in der That ein Va- 
cuum schaffen. (Sehr richtig!) Es ist gar nicht anders möglich, 
ein Bundesheer mit einheitlicher Organisation herzustellen, als 
*“) St. Ber. S. 684.
	        
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