Artikel 61. Friesen. Twesten. 391
mitgewirkt haben und von dieser Seite keine Bedenken gegen den Ar-
tikel, wie er jetzt vorliegt, ausgesprochen worden sind.
Cwesten.“") Meine Herren! Ich gebe den Herren, welche Beden-
ken gegen Artikel 57 des Entwurfs haben, vollkommen zu, daß es eine
der schwersten Ansorderungen ist, die je an eine Volksvertre-
tung gestellt ist, (Hörtl hörtl) en bloc eine umfassende Gesetz-
gebung auf das ganze Leben des Staates und der Gesellschaft an-
zunehmen. Ich kann nicht umhin, anzuerkennen, daß die nicht-
preußischeu Abgeordneten mit Recht die größten Bedenken dagegen
haben, eine Gesetzgebung anzunehmen, welche ihnen naturgemäß fremd ist und
deren Detail selbst den meisten Preußen nicht geläufig und bekannt ist.
Aber es bleibt gar nichts anderes übrig, als diesen Artikel anzuneh-
men, es giebt keinen auderen Ausweg, zur Organisation einer Armee des
Norddeutschen Bundes zu gelangen. Ich betrachte es meinerseits als das
höchste Vertrauensvotum, welches je einer Militair verwaltung
gegeben werden kann (Ruf: Hörk! hört! — Heiterkeit), dieser Or-
gauisation zuzustimmen. Ja, meine Herren, als das betrachte ich es, aber
nicht blos für die auswärtigen Abgeordneten, sondern auch für
die Preußischen, daß sie jetzt auch die Justructionen und Reglements,
deuen sie zum Theil häufig widersprechen und welche sie in Einzälheiten zu-
weilen bekämpft haben, jetzt ohne Weiteres aunehmen sollen. Meine Herren,
ich betrachte in der That den Artikel Über die Bundeskriegsverfassung als
den wichtigsten des ganzen Entwurfs. (Sehr richtigl) Herr Dr. Waldeck
meinte gestern, diese genauen Bestimmungen über das Kriegswesen gehörten
nicht in eine Verfassung. Handelte es sich um eine gewöhnliche Verfassung,
so würde ich das zugeben; dieser Entwurf enthält aber vor Allem eine Bundes-
kriegsversassung. (Ruf: Sehr richtlgl) Das ist der weseatlichste Theil, an
dessen Zustandekommen Jedem, der für die Macht Deutschlands ein Juterrsse
hat, dringend gelegen sein muß, und in diesem Sinne ist es gar nicht anders
möglich als jetzt sofort die Bundeskriegsverfassung festzustellen. Herr
Schulze-Delitsch meinte gestern, die Herstellung eines Interimisticums
könnte man Anderen Überlassen, wir hätten eine dauernde Verfassung herzu-
stellen. Das Interimisticum ist in meinen Augen fast richtiger
als das Provisorium. Es gilt, sofort zu Bestimmungen zu kommen.
Die Anträge, welche von den Herren Duncker und Waldeck gestellt
worden sind, nur das Gesetz vom 3. September 1814 anzunehmen,
im Uebrigen aber lediglich aus die künftige Gesetzgchung zu verweisen und
den Artikel 57 des Entw. zu streichen, würden in der That ein Va-
cuum schaffen. (Sehr richtig!) Es ist gar nicht anders möglich,
ein Bundesheer mit einheitlicher Organisation herzustellen, als
*“) St. Ber. S. 684.