Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band II (2)

Ar#ikel 62. Grumdrecht. 411 
dotirt, die eben so nothwendig sind aus cinem anderen Gesichtspunkt; kurz 
es ist nothwendig, daß unter den verschiedenen Verwaltungszweigen unter der 
Oberleitung des Finanzministers, der gewissermaßen der Obercontroleur 
aller Verwaltungszweige ist, eine gewisse Ausgleichung stattfindet, damit heute 
diesem Verwaltungszweige und morgen jeuem das Ersorderliche zngetheilt 
werden kann. Meine Herren! Diese Ausgleichung zwischen dem wichtigsten 
Verwaltungezweige und den anderen wollen wir möglich machen und möglich 
erhalten, obgleich wir uns nicht verhehlen, daß es schwer sein wird, im 
Lause der Zeit erhebliche Beschränkungen eintreten zu lassen. Es muß doch 
aber der Finanzminister, der die Mittel und die Ausgaben des Staats ver- 
waltet, eine Controle auch über diesen Zweig haben. Diese Controle, meine 
Herren, entzichen Sie dem Finanzminister in der Verwaltung der künftigen 
Bundes Militairverhälmisse, wenn Sie ein Pauschguantum nach Inhalt der 
Vorlage einführen, wenn Sie dauernd nicht allein den Procentsatz für die 
Friedensstärke, sondern auch die Mittel dasür bewilligen. Sie schaffen damit 
einen Militairstaat im Staate, und das ist etwas außerordentlich Gefähr- 
liches. Es ist das freilich nur ein formaler Gesichtspunkt, aber ich glaube 
überhaupt, daß wir mehr um Formalien, d. h. um Versassungsformen, 
als um Materialien streiten. Denn ich habe schon gesagt, Niemand in 
diesem Hause ist der Meinung, daß je der Wchrkraft des Norddeutschen 
Bundes die erforderlichen Mittel versagt werden könnten. Meine Herren! 
Der Fluch würde Jeden treffen, der im Stande wäre, in dieser Beziehung 
das Erforderliche zu versagen. (Vravo!) Aber, meine Herren, etwas Anderes 
ist es, solche Empfindungen zu hegen, als eine Verfassung zu machen, die 
für lange Zeiten gelten soll, und die große Bedenken in ihren Confequenzen 
hat. Sie können sich nicht verhehlen, meine Herren, daß wenn Sie ein un- 
veränderliches Pauschquantum sowohl an Menschen als an Geld für die 
Armee in die Verfassung aufnehmen, Sie damit einen Zuftand schaffen, der 
große Gefahren in seinem Schooße birgt. Meine Herren! Wir haben aus 
kleinen Verhältnissen einige Erfahrung in diesen Dingen. Wir haben seit 
20 oder noch längeren Jahren in Hannover ein solches Militairabonne- 
ment gehabt und damit traurige Erfahrungen gemacht. Dieses Militoir= 
abonnement war so zugeschnitten, daß es zu gleicher Zeit dazu dienen sollte, 
einen Kriegsschatz zu sammeln. Meine Herren! Von dem Kriegeschatze 
haben wir nie etwas gesehen, aber wohl war die Militairverwaltung fort- 
während nahe am Bankrut, sie hatte sortwährend Desieits und wenn nicht 
von Zeit zu Zeit Mobilmachungen gekommen wären, zu denen der Milttair- 
verwaltung die Mittel bewilligt wurden, so hätte sie schon vor Jahren sich 
bankrott erklären müssen. Ich fürchte nicht, daß das Militairwesen eines 
großen Staates, der eine Machtstellung nach Außen zu vertreten hat, und 
dessen Ordnung in der Verwaltung bekannt ist, in gleicher Weise schlecht 
verwaltet wird, ich fürchte nicht, daß bei einer plötzlichen Kriegserklärung — 
die Erfahrung hat ja auch das Gegentheil gezeigt — in Preußen eben folche
	        
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