Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band II (2)

Artikel 62. Biacke-L. 43 
haben wir das, so haben alle die Herren, die eine besondere Passion für das 
Budgetrecht haben, die eine besondere Freude darin finden, das Budgetrecht 
auszuüben, wahrhaftig Gelegenheit genug, auch innerhalb des kurzen Be- 
reiches unseres gemeinschaftlichen Lebens, noch ausreichenden Gebrauch von 
demselben zu machen; wir werden außerdem extraordinäre Ausgaben ge- 
nug bekommen, die une Gelegenheit dazu geben. Daß uns also damit das 
Zudgetrecht entzogen würde, auch nur für den Artikel, an dem wir gerade 
stehen, für das Militärwesen, — ich denke, daran wird wohl Niemand glauben 
von den Herren, die das selbst behauptet habeu. Daß in Betreff aller an- 
deren Theile des Reichshausholts nicht blos das Budgetrecht erhalten, son- 
dern auch auf einen sehr kurzen Zeitraum die Ausübung uns gegeben 
wird, liegt sowohl in dem Verfassungsentwurfe selbst, als in den Erklärun- 
hen des Vorsitzenden der Herren Bundescommissare, die er bei der allgemei- 
nen Debatte gegeben hat. Also ich glaube, damit, daß dem Volke hier 
Rechte vergeben würden — wie man uns immer sagt —, daß das Bud- 
getrecht ausgegeben würde, damit kann man uns nicht schrecken; es wird 
höchstens ad hoc aufgegeben, das heißt für diesen ein für alle Mal begrenzten 
RNahmen von 300,000 Mann (innerhalb dieser Grenze erhalten wir damit 
das nothwendige Ingrediens unserer Wehrfähigkeit), und auch da nur vor- 
ausgesetzt, daß die 225 Thaler — wos ich, wie gesagt, entschieden bezweifle 
— für alle Ewigkeit die Grenze der Bewilligung bleiben sollten, was sie 
nothwendig nicht können. Ich konn also nicht zugeben, daß damit dem Reichs- 
tage irgend eine ohnmächtige Stellung zugewiesen wird. Das will ich 
Ihnen sehr gern zugeben, eine Allmacht der Stellung wird ihm nicht ein- 
gerdumt; das werden auch die Herren selbst nicht wollen, wenigstens werden 
sie es gewiß nicht sagen. Im Uebrigen aber erlaube ich mir doch zu be- 
merken, daß der Herr Abgeorduete für Harburg, den ich neulich schon dar- 
auf aufmerksam gemacht habe in der allgemeinen Diecussion, mir die Ant- 
wort darauf schuldig geblieben ist, ob er denn das Recht des Reichstages, 
eine Anleihe für kriegerische Perioden zu bewilligen, für gar nichts anschlägt, 
und ob er glaubt, daß man dem Reichstage, der ein folches Recht besitzt, die 
Macht absprechen könnte, daß er nicht vielmehr gerade in entscheidenden 
Krisen elne ganz erhebliche Macht besitzt? Nur das wünschen wir nicht, 
daß die Agitation, vor der uns der Herr Abgeorducte für Harburg ge- 
warnt hat, von Hause aus in das Land getragen wird, daß die Agitation 
auf die Stelle übertragen wird, wo unsere Existenz am verwundbarsten 
ist, daß man nicht um unsere Existenz spielen und die Armee dadurch bei 
den künftigen Wahlen zum Schibolek machen kann, um an unferer Armee 
zu mäleln und unsere Stellung in Europa zu gefährden. Auch in dieser 
Beziehung — und daran erloube ich mir zu erinnern, — haben wir aus 
dem Conflict etwas gelernt. Der Herr Abgeordnete hat uns gesagt, die Kin- 
der scheuten das Feuer, Männer aber wüßten sich dagegen zu wahren. Nun, 
meine Herren, an diese Aeußerung erinnere ich ihn nochmals, ich denke, er
	        
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