Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band II (2)

428 Bnudeskriegswesen. 
Es hat derselbe uns davor gewarnt, wir mögen nicht reden in saurem Schweiß 
von dem, was man nicht weiß, wir mögen uns nicht um Dinge bekümmern, 
von denen, so ausgezeichncte Männer auch im Parlamente der Nation säßen, 
doch die bei Weitem große Mehrheit unfähig sei, eine technische Frage zu be- 
urtheilen. (Jronisches: Sehr richtig!) Meine Herren, wenn es sich darum 
handelt, eine Civilproceßordnung zu schaffen, wenn es sich darum handelt, 
sein Obligationenrecht zu berathen, wenn es sich darum handelt, eine Justiz- 
organisation zu berathen, wenn es sich um jeden bellebigen anderen Dienst- 
zweig der Verwaltung haudelt, würden eine Menge Männer hier sitzen, die 
sagen müssen: nach dieser Theorie sind wir unfähig hier zu rathen, wollen 
nicht reden von dem, was man nicht weiß. (JIronisches: Sehr richtig!) 
Mit dieser Theorie tödtet man nicht das Bewilligungsrecht bezüglich der 
Armee, tödtet man den Parlamentarismus überhaupt. Aber diese Theorie 
ist falsch, und ich werde mich bemühen, das näher auszuführen. Sie ist voll- 
kommen falsch; es ist gar nicht erforderlich bel der Behandlung von parla- 
mentarlschen Fragen, daß jedes Mitglied des Parlaments in alle technische 
Einzelheiten einzudringen versteht; daflr sind eben die Techniker oorhanden, 
die in einer solchen Weise das Parlament über technische Fragen aufklären 
müssen, daß man das daraus entnehmen kann, was für die parlamentarische 
Entscheldung erforderlich ist. Meine Herren, das Parlament muß mehr thun, 
als technische Fragen beantworten. Das Parlament muß die verschiedenen 
technischen Verwaltungszweige gegeneinander abwägen, es kann nicht dulden, 
wird nie dulden, nie — selbst in einem nicht parlamentarischen Staate —dulden, 
daß einc technische Seite allein entscheide. Es ist ferner hervorgehoben wor- 
den, es sei leichter, wenn ein Panschquantum auf die Dauer festgesetzt wäre, 
Ersparungen zu machen, es sei dann die Armeeverwaltung mehr in der Lage, 
die Ausgaben eines Jahres mit den Ausgaben des andern Jahres in Ueber- 
einstimmung zu bringen, von dem einen Etat, von dan einen Titel auf den 
andern Titel zu wersen, hier zu sparen und da zu verausgaben. Meine 
Herren, ich gebe dies zu, das ist meine Ansicht auch, aber wenn es möglich 
ist, kleine Ersparungen nach der einen Seite zu machen, die man bei voll- 
ständig Utulirten Etats vielleicht nicht machen könnte, wenu es möglich ist, 
da bllliger zu verwaltey, tritt eine viel größere Gefahr entgegen. Hier kann 
ich auch aus elgener Erfahrung reden. Wir hatten in Hannooer ein derartig 
fixirtes Militärwesen, welches der Abgeordnete von Vincke (Hagen) verträg- 
lich hält mit dem Budgetrechte: es war ein vollständiges Pauschquantum 
zwischen den Ständen und der Regierung verabredet. Die Stände hatten 
das damals in großer Kurgsichtigkeit gern gethan, weil sic von der Ansicht 
ausgingen, sie würden dann billiger bezlüglich der Militärausgaken davon- 
kommen; und was war die Folge davon? — eine ganz colossale Verschwendung; 
die Folge von schlechter Verwaltung, weil die Verwaltung nicht controlirt 
war! Ich spreche hier natürlich nicht von Personen, sondern von Sachen, 
und ich meine, controlirte Verwaltungen geben größere Garantie für Spar-
	        
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