Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band II (2)

Artilel 62. Miaquil. 429 
samkeit und Zweckmäßigkeit als uncontrolirte. Selbst der tächtigste Verwal- 
tungsmann kann nach und nach erschlaffen, konn sich eingewöhnen, er kann 
sich eingewöhnen in feste Geleise, aus denen er nicht wieder herauskommen 
kann. Meine Herren! Sie wollen nun die Gesahren und Conflicte, welche 
das freie Budgetrecht herbeiführen kaun, vermeiden auf Grund eines fixirten 
Normaletats. Nun, dann berufe ich mich auf die Ausführungen des Herrn 
Abgecordneten für Hagen. Was hat der Herr uns auseinandergesetzt? Die. 
225 Thaler seien nur ein Miuimum, damit würde gar nicht ausgereicht 
werden, es würden fortwährend extraordinäre Bewilligungen angefordert wer- 
den, und da sei ja doch die Möglichkeit, nun das Budgetrecht auszuülben. 
Das ist sehr wahr, und das möchte ich namentlich laut den Vertretern der 
Königlichen Regierung zurusen. Wir wollen ung den Zustand der Dinge 
etwas näher ansehen, wie sie sich gestalten würden, wenn der Vorschlag der 
Königlichen Regierung durchgeht. Ich habe auch die Ueberzeugung aus dem 
Studium der Preußischen Etats entnommen, daß nicht sehr lange mit 
diesen 225 Thalern wird gereicht werden können. (Zustimmung 
seitens des Kriegsministers von Roon.) JIch habe die Ueberzeu- 
gung, daß wir daneben fortwährend extraordinäre Bewilligun- 
gen selbst abgesehen vom Ordinarium haben werden. Es ist, wie 
ich hier beiläufig bemerke, in den Erläuterungen, die uns der Herr Kriegs- 
minister Über den Militärctat hat zugehen laossen, nach meiner Meinung ein 
sehr wesentlicher Irrthum, indem nämlich dort gesagt ist, diese 225 Thaler 
beträsen nur das Ordinarium. (Kriegsminister von Roon: Das 
ist kein Irrthum.) Das ist unrichtig, meine Herren, denn es heißt in 
der Versassung ganz ausdrücklich, es sollen die Festungsbauten z. B. aus dieser 
Summe, welche sich zusammensetzt in den 225 Thalern, gedeckt werden, so- 
weit sie dazu ausreichen. Es ist also völlig klar, daß alle Militärausgaben 
Lan sich auf diese 225 Thaler verwiesen sind, und daß nur, sosern Extraordl= 
narien kommen, welche ganz oder theilweise nicht durch diese 225 Thaler ge- 
deckt werden können, dann extraordinäre Bewilligungen nothwendig werden. 
Nun wollen wir uns mal den Zustand der Diuge ansehen, wie sie Kehen, 
wenn dieser fixirte Betrag wirklich ins Leben tritt. Das Parlament, meine 
Herren — ich glaube, es wird diese Behauptung eines weiteren Beweises 
nicht bedürfen — wird immer eine mehr oder weniger unnatürliche Schranke 
in dem Verlust des Budgetrechts bezliglich der Armee finden. Das Parla- 
ment wird in Folge dieses Gefühls sein Budgetrecht bezüglich der Armee 
immer schärfer ausüben als in Bezug auf jeden andern Verwaltungszweig; 
es wird mit einem gewissen Mißtrauen und einer gewissen Mißgunst immer 
an die Sache gehen, was an sich schon immer bedenklich ist. Nun kommen 
noch die extraordinären Ausgaben. In dem Augeublick, wo der Kriegsminister, 
dem man im Allgemeinen parlamentarisch unter dieser Voraussetzung wenig 
gewogen sein mag, mit extraordinären Anforderungen kommt, — in dem Augen- 
blick wird man sagen: Wir verlangen erst einen klaren Beweis darüber, daß
	        
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