Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band II (2)

Artikel 62. Tweßten. 443 
schaften würde sich also, wenn ich genau rechnen will, auf 199,000 belaufen, 
also für die alten Preußischen Provinzen eine Ersparung von 700 im Ver- 
gleich gegen früher. Aber, meine Herren, eine Friedensarmee von einem 
Procent der Bevölkerung ist immer hoch gegrissen. Ich will nicht auf andere 
Länder eingehen; in Deutschland haben die meisten übrigen Staaten außer 
Preußen höchstens 1 bis # Procent wirklich präsent gehalten; denn man ist 
ja bekanntlich weit unter den Ziffern, welche nach der Bundesverfassung ge- 
halten werden sollten, zurückgeblieben. Darausf aber lege ich wenig Gewicht. 
Darin haben Sie vollkommen Recht, meine Herren, aber in Preußen selbst 
ist es ebenso. Sie sehen zwar in der Broschürc, von der neulich gesagt ist, 
sie sei uns officiell mitgetheilt, — das glaube ich nicht, aber sie ist uns 
wenigstens Allen mitgetheilt — „der Militairetat und die coustitntionelle 
Doctrin“, eine Tabelle, nach welcher iu den früheren Jahrzehnten bis 1332 
hin stets 1 Procent, oder mehr als 1 Procent berechnet worden ist. Meine 
Herren, diese Broschlire ist in ihren thatsächlichen Angaben ebenso uurichtig, 
als salsch in der Darstellung der politischen Vorgänge. In den Jahren von 
1816—30 giebt sie als Bestand der Armee stets 130,000 Mann; in einem 
Jahre, damit ich keinen Verstoß begehe, 200 weniger, sonst also immer 
130,000 Mann. Ich habe damit die officiellen Data der Volkszählungen, 
welche vom statistischen Bürcau veröfsentlicht worden sind, verglichen. Dort 
finden sich ganz andere Ziffern für den wirklichen Bestand der Armee in den 
zwanziger Jahreu. Im Jahre 1822 betrug die wirkliche Ziffer 117,600 
Mann, 1825: 115,900, 1828: 116,600 also durchschnittlich 14,000 Maun 
weniger, ale diese Tabelle angiebt; und daraus sehen Sie, daß auch schon in 
den zwanziger Jahren wie später die Ziffer der Armee in Preußen stets 
unter 1 Procent der Bevölkerung gewesen ist. Das eine Procent muß ich 
also immer für ein hohes Maß crachten. Trotzdem bin ich weit eutsernt, diesen 
Prorentsatz gegenwärtig bemängeln zu wollen. Was nun aber die Kosten 
betrifft, so haben wir in Preußen vor der Reorganksation 1859 ein Militair- 
budget von 31,600,000 Thalern gehabt. Nach der Reorganisation stieg dieses 
auf 40—41,000,000, ausgenommen das schon erwähnte Jahr 1862, wo 
das Budget auf 39,600,000 Thalern reducirt wurde. Für 1867 nun ist 
mit Rücksicht auf wiederum einige neue Formationen der Armee und mit 
Rücksicht auf die eingeführte Solderhöhung das Budget erhöht worden auf 
44,000,000. Darin aber, meine Herren, steckt das Extraordinarium mit. 
Das Ordinarinm betrug nur 41,600,000, währeud jetzt nach der ausdrücklichen 
Erklärung des Herrn Kriegeministers nach dem Satz von 225 Thlr. auf den Kopf 
der Monnschaften das Budget für die alten Prenßischen Provinzen auf beinahe 
45,000,000 zu stehen kommt, und das außer dem Extraordinarium. In frühe- 
ren Jahren, meine Herren, im Jahre 1862 kom, nach derselben Methode be. 
rechnet, nämlich die ganzen Kosten der Militairverwaltung auf den Kopf oder 
Manuschasten vertheilt, auf den Kopf 197 Thaler, also 28 Thaler weniger als 
jetzt. Aus dieses Jahr will ich aber ausdrücklich kein Gewicht legen, weil damals
	        
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