Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band II (2)

Ar#ikel 62. Twesten. 445 
belgeföhrt werden könnten, aufgehoben werden. Im Ueobrigen bin ich der 
Melnung, daß wir an der Ziffer des Armeebestandes schwerlich ohne eine 
gütliche Elnigung mit der Regierung etwas werden ändern können. Aus- 
drücklich bewilligt ist die Ziffer der Armee bis 1871; es ist aber ausdrück- 
lich anerkannt die Neorganisation mit allen ihren Cadres. Wenn es zur 
weiteren Beruhigung hierüber einer Feststellung bedarf, so ist diese in den 
Amendements enthalten, wie sie Herr von Vincke (Olbendorf) und Herr von 
Bennigsen formulirt haben. Da wird ausdrücklich für die Bewilligung des 
Budgets die bestehende Organisation zu Grunde gelegt. Es mag sich nun 
dabei um einige Mannschaften handeln, man kann vielleicht das Ministerium 
auf Beurlaubungen im größeren oder geringeren Umfang verweisen; aber eine 
wirkliche, ernste Herabminderung des Bestandes wird nach diesen Bestimmun- 
gen nicht ohne Einigung mit der Regierung möglich sein. Gestern erklärte 
der Herr Kriegeminister diesen Bestand für das zulässige Minimum um in 
gegenwärtiger Lage die Kriegsarmee herzustellen. Ja, meine Herren, auch 
darin stimme ich sowohl dem Herrn Kriegeminister, wie Herrn von Sybel 
bei: so lange der Norddeutsche Bund ein Norddeutscher blelben wird, werden 
wir gesicherte, friedliche Verhältnisse nicht haben; so lange der jetzige Bund in- 
mitten des ble an die Zähne bewaffneten Europas besteht, werden schwierige 
politische Lagen immer vorhanden sein und eine Entwaffnung im Norddeut- 
schen Bunde so gut wie unmöglich sein. Aber eine weitere Feststellung der 
bestimmten Ziffer ist meines Erachtens leineswegs ersorderlich. Weit mehr 
Gewicht als auf die Ziffer der Armee, lege ich aber für jetzt und allemal 
auf das wirkliche Budgetrecht und die wirkliche Bewilligung der einzelnen 
Positionen des Etats, sowohl in der Militairverwaltung, wie in allen bbri- 
gen Zwelgen des Staatslebens. Dies ist für mich ein „bis hierher und 
nicht weiter“. Wenn ich ee richtig aufgefaßt habe, so erklärte der Herr 
Ministerpräsidem Graf Biemarck schon bei der Generaldebatte, daß, als 
Definitivum betrachtet, als dauernde Einrichtung eine wirkliche Budgetbewillie 
gung durch den Reichstag zuzulassen sei auch für die Militalrangelegenheiten, 
daß es sich bei der Nothwendigkeit eines Pauschquantums in der That nur 
um eine Uebergangszeit handle. Meine Herren, Diejenigen, welche sich jetzt 
ereifert haben für ein feststehendes Pauschquantum in infinitum, die scheinen 
mir also Über die Anschauungen des Herrn Ministerpräsidenten selbst noch 
weit hinauszugehen. Im Uebrigen, wie gesagt, handelt es sich nicht um ein 
Provisorium. Der ganze Bestand der Armee ist anerkannt; die Bewilligun- 
gen, welche nöthig sind, um in den nächsten Jahren des Uebergangs die 
Formation und den Bestand der Armee zu sichern, die werden bewilligt in 
dem Amendement, welches meine politischen Freunde gestellt haben; aber eine 
weitere Nothwendigkeit vermag ich nicht einzusehen. Alle Erwägungen, welche 
mich bestimmen können, auch nur für eine Reihe von Jahren auf die regel- 
mäßige Bewilligung im Budget zu verzichten, sind lediglich Erwägungen des 
Augenblicks, der gegenwärtigen politischen Lage. Einmal ist es die üußere Be-
	        
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