Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band II (2)

446 Gundeskriegswesen. 
drohung, die äußere Gefährdung unserer politischen Exlstenz, welche es für 
mich wünschenswerth macht, nicht bloß das zu bewilligen, was ich für noth- 
wendig halte, sondern selbst mit den Bewilligungen über diese Rücksicht hinaus- 
zugehen, und entgegenzukommen einem gewissen Mißtrauen, welches von der 
Regiernag und einem Theile dieser Versammlung den jährlichen Bewilligun- 
gen der Landcsvertretung entgegen gehalten wird. Meine Herren, wäre die 
gestrige Bestimmung mit dem Armeebestande bis 1871 nicht angenommen 
worden, so würde ich heute beautragt haben, das Pauschquantum zu bewilli- 
gen für die Jahrc 1867, 1863 und 1809. Nur mit Rlccksicht auf die gestern 
ersolgte Bewilligung und auf diese weitere Concession, daß auch über den 
Armeebestand ulcht ein für alle Mal in einer fixirten Zahl befunden wird, 
nur mit Rücksicht hierauf kann ich mich entschließen, jetzt auch das Pausch- 
quantum bis Ende 1871 zu bewilligen und erst dann elne regelmäßige Budget= 
berathung eintreten zu lassen. Denn, meine Herren, die auswärtige vage 
kann auf die Länge keinen Grund abgeben, ein Pauschquantum zu verlangen. 
Man kann ebensogut einen Etat bewilligen, als ein Pauschqauantum. Soll= 
ten einmal in dem Augenblicke der Versammlung des Reichstages die Ver- 
hälinisse so dringend sein, daß die Durchberathung eines Etats gesährlich 
werden könnte, so wird ein künstiger Reichstag ebenso patriotisch und ebenso 
einsichtig sein wie wir und wird wieder ein Pauschquantum bewilligen. Das 
wird schwerlich irgend welche Schwierigkeiten haben, sonst aber ist dazu, der 
answärtigen Lage wegen, durchaus kein Grund vorhanden. Anders gestaltet 
es sich nur durch den Hinblick auf die Organisation des Norddeutschen Bun- 
des selbst. Die Dinge sind augenblicklich im Fluß begriffen; es ist die For- 
mation noch nicht vollständig durchgesührt. Da läßt sich gewiß für dies 
Jahr und für das nächste Jahr kein Etat, wie wir es in Preußen gewohnt 
sind, mit elniger Zuverlässigkeit und Sicherheit ausstellen. Aus dem Grunde 
halte ich es für eine politische Nothwendigkeit, für die nächsten Jahre ein 
Pauschquantum zu bewilligen. Darüber hinaus könnte nur noch eine Er- 
wägung eintreten; man sagt, die Neubildung solle sich erst einleben, auch in 
den anderen Staaten außer Preußen in Fleisch und Blut hbergehen, ehr 
man das Provisorium mit definltiv geordneten Zuständen vertauscht. Diesem 
Umstande wird, meinc ich, in hohem Grade Rechnung getragen, wenn wir 
das Pauschquantum bis Ende 1871 bewilligen. Will man darüber hinaus- 
gehen, meine Herren, so macht man in diesem wesentlichen Theile des ver- 
fassungsmäßigen Lebens den Reichstag zu einer bloß berathenden Behörde. 
Man stellt une freilich in Aussicht, es sollten uns Etats vorgelegt werden, 
wir könnten darüber sprechen; ja, meine Herren, wenn wir nicht darüber 
entscheiden können durch unsere Bewilligungen, wenn wir nur Erinnerungen 
machen können, auf die der Schluß, im Falle die Verständigung nicht zu 
Stande kommt, dahin lautend: Ihr habt nichts darüber zu sagen, — dann sind 
wir eine einfach berathende Behörde, und ich erinnere Sie an ein Wort, 
welches gewiß mit volllommenem Rechte unser verchrter Präsident an einem
	        
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