Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band II (2)

Artikel 20. 21. Windthorst. 37 
dbadurch das Recht gegeben hat, ihm zu sagen, wie ich meine Ausgabe hier 
auffasse. Wenn der Standpunkt, den der geehrte Herr uns flr unsere Arbeit 
anweist, der richtige wäre, dann hätten die verbündeten Regierungen uns 
hierher nicht zur Berathung, sondern zur Kenutulßnahme des vor- 
licgenden Entwurses einladen müssen. (Bravol) Ich bin hierher be- 
rusen von den verbündeten Regierungen, um ihnen meinen Rath 
zu geben. Dieser wird gewiß ein sehr unvollkommener seln, aber da ich 
einmal gewählt bin, habe ich darin die Berechtigung wie die 
pflicht, dem Rufe gemüß ihn abzugeben. Ich glaube, wir müssen 
diesen Rath, namentlich zunächst in dieser Vorberathung, in voller Ausdeh- 
aung unbeschränkt, bestimmt und klar abgeben, dann wird es zwischen der 
Borberathung und der Schlußberathung ein Stadium geben, wo, wenn es 
auf beiden Seiten Ernst ist, nachzugeben, eine Vermittelung stattfinden 
kann. Octroyiren lasse ich mir keine Versassung. Das über den allgemeinen 
Standpunkt, von dem wir meines Erachtens bei unserer Arbelt hier ausge- 
hen müssen und von wo aus beurtheilt werden mag, ob es richtig ist, wenn 
man Anträge, die gestellt worden sind, mlt einem gewissen Hohn allein zu 
beseitigen sich im Stande wähnt. (Sehr gut!) Was nun die Angelegen- 
heit selbst betrifft, die jetzt zur Berathung steht, so muß ich zunächst bemer- 
ken, daß ich die Frage nicht erörtern will, ob es unter den gegebenen 
Verhältnissen in Norddeutschland richtig ist, neben den einzelnen Land- 
tagen, namentlich neben dem Preußischen Laudtage, noch eine 
besondere Vertretung zu schaffen. Ich hobe die Besorgniß, daß 
aus diesem neu zu schaffenden Vertretungskörper ein Gegenstand hervorgehen 
werde, der mit den bestehenden Landesvertretungen, namentlich mit der 
Preußischen, in sehr unangenehme Reibung kommen wird. Indessen, 
wie gesagt, ich erörtere dieses nicht, weil ich den Reichstag, wie er nun 
einmal vorgeschlagen ist, zu den gegebenen Thatsachen rechne, 
von denen ich ausgehen muß. Eben so wenig spreche lich von den 
allgemeinen und direeten Wahleu. Auch diese betrachte ich als eine 
gegebene Thatsache. Der Herr Abgeordnete für Neustettin hat mit 
dialectischer Gewandtheit in abstracto das allgemeine direete Wahl- 
recht uns als richtig darzulegen versucht. Wahlen, meine Herren, 
und Wahlsysteme kann man in abstracto nicht begründen, das 
siad so recht eigentlich Gegenstände der Erfahrung und im Wesentlichen 
nur nach den Resultaten der Erfahr ung lassen sich dieselben beur- 
theilen. Wenn wir aber die Ersahrungen, welche mit dem allge- 
meinen Wahlrechte gemacht sind, zu Rathe ziehen, dann, glaube ich, sind 
wir wohl zu einigem Nachdenken ausgesordert. Wie gesagt jedoch, ich er- 
örtere das nicht weiter, ich nehme das allgemeine Wahlrecht als gegebene 
Thatsache hin, und will nur in Beziehung auf Anträge, die hier in Betreff 
der Ausb ung des Wahlrechte, ob es namentlich geheim oder össent- 
lich sein soll, gestellt worden sind, bemerken, wie ich meinerseits nicht glaube,
	        
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