Artilel 68. Roe. 463
fle haben bis jetzt die Ruhe in ihren Territorien selbstftändig erhalten, warum
wollen Sie zweifeln, daß das auch in Zukunft der Fall sein sollte, zumal
da im Artikel 62 den Regierungen der kleineren Staaten neue Hülfemittel
an die Hand gegeben sind? Im Artikel 62, dem Sie bereits Ihre Zustim-
mung gegeben, heißt es speziell: „Auch steht den Regierungen das Recht zu,
zu pollzeilichen Zwecken nicht blos ihre eigenen Truppen zu verwenden, son-
dern auch alle andern Truppentheile der Bundesarmee, welche in ihren Länder-
gebieten dislocirt sind, zu requiriren.“ Also in Verlegenheit kommen die Regie-
rungen der klelneren Staaten durchaus nicht, und der Artikel ist jedenfalls für
die Erhaltung der Ruhe überflüssig. Aber zweitens, melne Herren, der Ar-
tikel 64 ist nach dem Grundgedanken der vor uns hier berathenen Verfassung
total unberechtigt; denn wir berathen hier eine Bundesversassung, und
es liegt in der Natur der Bundesverfassung, daß man der Buudesregierung
nur dasjenige von der Souverainetät der Einzelregierungen einräumt, was
unbedingt nothwendig ist. Dazu gehört ohne Zweisel das Militair, und wir
sind hier Alle darüber ganz und gar derselben Meinung. Ich muß ge-
stehen, daß ich selbst von meinem Standpunkte aus so durchdrungen von der
Nothwendigkeit bin, daß Alles, was das Militalr betrifft, an dle Central-
regierung Übergeht, daß ich nicht im Entserntesten Anstand nehmen würde,
in meiner speziellen Heimath, soviel ich kann, darauf hinzuwirken, daß auch
die Verwaltung des Militairs in die Hand der Centralreglerung komme.
Aber indem ich dieses anerkeme, muß ich auch andererseits behaupten, daß
üÜberflüssiger weise den einzelnen Staaten etwas von ihrer Souverainetät
zu nehmen etwas ist, was man durchause nicht empfehlen kann. Namentlich,
meine Herren, sollten wir das jetzt nicht thun, nachdem wir die Grundrechte
in die Versassung nicht haben aufnehmen wollen. Erlauben Sie mir, daß
ich Ihnen mit ein paar Worten erläutere, wie ich das meine. Man hat
mir nämlich, als ich recht betrübt über die Streichung der Grundrechte war,
bemerkt, daß ich die Motive der Versammlung nicht richtig auffaßte. Dle
Motive der Versammlung wären wesentlich die gewesen: man wünnsche nicht,
daß die Centralregierung sich unnöthigerweise in dle Regierung der einzelnen
Staaten einmische, und die Grundrechte bieten fortwährend Veranlassung dazu.
Gut; wenn dem so ist, meine Herren, wenn Sie also den Mecklenburgischen
Arbeiter durch Aufnahme der grundrechtlichen Bestimmung, daß die Prllgel=
strase abgeschafft ist, nicht vor der Prügelstrase und nicht vor dem Stocke
seines Gutsherrn schützen wollen, dann thun Sie auch das Andere nicht,
dann müssen Sie, wenn in Folge davon eine Aufregung im Lande entsteht,
die Centralregierung sich auch dann nicht einmischen lassen. Wenn Sie die
Freiheit nicht importiren wollen, den Druck aber wohl, so ist das etwas
Gehässiges, — so erinnert das an den alten Bundestag, den wir ja begraben
haben wollen. Ich mache Sie drittens darauf aufmerksam, daß durch den
Artilel 64 etwas Schädliches hineinkommt, — daß er nicht nur nicht nützt,
sondern nur schaden kann. Er schadet Preußen und er schadet den kleineren