Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band II (2)

Artikel 640—73. Miquel. 473 
welche jedoch, wie ich hoffe, mit Uebereinstimmung aller Parteien des Hauses 
zu heilen sein werden. Die Mängel resümiren sich in der Kürze dahin. 
Zuerst wird in einer einigermaßen unklaren Weise die Ausgabe für das 
Heer und für die Marine dem Budget entzogen. Dann wird 
eine dreijährige Budgetperlode eingeführt. Es werden in sehr un- 
klarer Weise Borschriften Über die Ansschreibungen und He- 
bungen der Matricularumlagen gegeben und endlich werden die 
sämmtlichen Ansgaben, insofern sie nicht durch feststehende Ausgaben 
gedeckt werden, auf die Dauer und principiell auf Matricularum- 
lagen verwiesen, welche nach dem Kopf der Bevölkerung zu heben sind. 
Was den ersten Mangel anbetrifft, nämlich die dauernde Exception der Aus- 
gabe für das Heerwesen, so ist in dieser Beziehung bereits ein Beschluß 
des Reichstages gefaßt, welcher den Grundsatz beseitigt, eine Uebergaugszeit 
aber beibehält. Ich brauche darauf weiter nicht zurlck zu kommen, setze 
vielmehr bei meinen Ubrigen Erörterungen die Aufrechterhaltung dieses Be- 
schlusses voraus. Was die Ausgaben für die Marine betrifft, so ist 
es nicht ganz klar, was Artikel 65 d. E. sagen will, wenn er bestimmt, daß ab- 
gesehen von dem Aufwande für die Marine die gemeinschaftlichen Aus- 
gaben im Wege der Bundeegesetzgebung festgesetzt werden sollen. Mir scheint 
nicht, als ob die Absicht dahin gegangen wäre, die Ausgaben für die Marine 
der Bundesgesetzgebung Überall zu entziehen; sondern es scheint mir nur die 
etwas unklare Absicht vorgeschwebt zu haben, daß man die Ausgaben für die 
Marine anders behandeln müsse, wie die sonstigen jährlich festzustellenden 
und zu bewilligenden Ausgaben des Bundes, — daß man etwa die Ausgaben 
für die Marine nach einem einmal angenommenen und feststehenden Plane 
in der Weise zu bewilllgen habe, daß für eine längere Reihe von Jahren 
ein für alle Mal feststehende Ausgaben im Voraus bewilligt werden sollen. 
Dann ist der Ausdruck aber sehr unglücklich gewählt und es thut noth, in 
dieser Beziehung Klarheit in den Entwurf hineinzubringen. Was den weite- 
ren Mangel betrifft, nämlich die Unklarheit, wie es denn cigentlich gehal- 
ten werden solle mit der Ausschreibung und Erhebung der Matri- 
cular umlagen, so wird es nothwendig sein, auf diesen wichtigen Punkt 
ekwas näher einzugehen. Es heißt in Artikel 66 d. E.: Soweit die feststehen- 
den Einnahmen aus den Zöllen, den gemeinsamen Steuern, dem Post= und 
Telegraphenwesen nicht ausreichen, insoweit sollen die Beiträge ausgeschrieben 
werden vom Bundespräsidium nach Bedarf. Nach Bedarf — meine 
Herren, was soll das heißen? Ich kann mir nur eine Möglichkeit den- 
ken, wodurch man Klarheit in diesen Ausdruck bringen kann, und das ist, 
wenn ich unterstelle, daß die Absicht dahin gegangen ist: da es unthunlich 
sel, bei Berathung des Budgets die Höhe der Einnahmen aus den Zöllen, 
den gemeinschaftlichen Steuern, dem Post= und Telegraphenwesen mit Sicher- 
heit festzuftellen, so können mit Sicherheit bei der Budgetberathung nur die 
Ausgaben fixirt werden; man müsse nun abwarten, welches wirkliche Er-
	        
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