Artikel 640—73. Miquel. 473
welche jedoch, wie ich hoffe, mit Uebereinstimmung aller Parteien des Hauses
zu heilen sein werden. Die Mängel resümiren sich in der Kürze dahin.
Zuerst wird in einer einigermaßen unklaren Weise die Ausgabe für das
Heer und für die Marine dem Budget entzogen. Dann wird
eine dreijährige Budgetperlode eingeführt. Es werden in sehr un-
klarer Weise Borschriften Über die Ansschreibungen und He-
bungen der Matricularumlagen gegeben und endlich werden die
sämmtlichen Ansgaben, insofern sie nicht durch feststehende Ausgaben
gedeckt werden, auf die Dauer und principiell auf Matricularum-
lagen verwiesen, welche nach dem Kopf der Bevölkerung zu heben sind.
Was den ersten Mangel anbetrifft, nämlich die dauernde Exception der Aus-
gabe für das Heerwesen, so ist in dieser Beziehung bereits ein Beschluß
des Reichstages gefaßt, welcher den Grundsatz beseitigt, eine Uebergaugszeit
aber beibehält. Ich brauche darauf weiter nicht zurlck zu kommen, setze
vielmehr bei meinen Ubrigen Erörterungen die Aufrechterhaltung dieses Be-
schlusses voraus. Was die Ausgaben für die Marine betrifft, so ist
es nicht ganz klar, was Artikel 65 d. E. sagen will, wenn er bestimmt, daß ab-
gesehen von dem Aufwande für die Marine die gemeinschaftlichen Aus-
gaben im Wege der Bundeegesetzgebung festgesetzt werden sollen. Mir scheint
nicht, als ob die Absicht dahin gegangen wäre, die Ausgaben für die Marine
der Bundesgesetzgebung Überall zu entziehen; sondern es scheint mir nur die
etwas unklare Absicht vorgeschwebt zu haben, daß man die Ausgaben für die
Marine anders behandeln müsse, wie die sonstigen jährlich festzustellenden
und zu bewilligenden Ausgaben des Bundes, — daß man etwa die Ausgaben
für die Marine nach einem einmal angenommenen und feststehenden Plane
in der Weise zu bewilllgen habe, daß für eine längere Reihe von Jahren
ein für alle Mal feststehende Ausgaben im Voraus bewilligt werden sollen.
Dann ist der Ausdruck aber sehr unglücklich gewählt und es thut noth, in
dieser Beziehung Klarheit in den Entwurf hineinzubringen. Was den weite-
ren Mangel betrifft, nämlich die Unklarheit, wie es denn cigentlich gehal-
ten werden solle mit der Ausschreibung und Erhebung der Matri-
cular umlagen, so wird es nothwendig sein, auf diesen wichtigen Punkt
ekwas näher einzugehen. Es heißt in Artikel 66 d. E.: Soweit die feststehen-
den Einnahmen aus den Zöllen, den gemeinsamen Steuern, dem Post= und
Telegraphenwesen nicht ausreichen, insoweit sollen die Beiträge ausgeschrieben
werden vom Bundespräsidium nach Bedarf. Nach Bedarf — meine
Herren, was soll das heißen? Ich kann mir nur eine Möglichkeit den-
ken, wodurch man Klarheit in diesen Ausdruck bringen kann, und das ist,
wenn ich unterstelle, daß die Absicht dahin gegangen ist: da es unthunlich
sel, bei Berathung des Budgets die Höhe der Einnahmen aus den Zöllen,
den gemeinschaftlichen Steuern, dem Post= und Telegraphenwesen mit Sicher-
heit festzuftellen, so können mit Sicherheit bei der Budgetberathung nur die
Ausgaben fixirt werden; man müsse nun abwarten, welches wirkliche Er-