476 Bundesfinanzen.
daß die Einnahmen aus den Zöllen und Verbrauchsabgaben, aus gewerblichen
Anstalten regelmäßig zu niedrig veranschlagt werden, daß das Ergebniß regel-
mäßig höher sein wird. Daßb diese Ueberschlisse aber nicht den einzelnen
Staaten zurlickgezahlt werden können, daß vielmehr die Erfordernisse eines
geordneten Haushalts das Verbleiben der Ueberschüsse in der Bundeskasse
bedingen, bedarf gar keiner Ausführung; es kommen diese Ueberschüsse für
die nächsten Jahre den einzelnen Staaten ja auch wieder zu gute, indem um
so viel weniger Matricularumlagen für die nächsten Jahre erhoben werden.
Ich höre zu meinem Erstaunen durch Privatbesprechungen, daß man gemeint
hat, es sei unmöglich, die Ucherschüsse zu veranschlagen bei der Berathung
des Budgets, indem die Ueberschüsse aus dem letzten Jahre dann noch gar
nicht vorlägen. Das ist augenscheinlich ein Mihverständniß; es sollen nur
diejenigen Ueberschüsse, die wirklich vorhanden sind, nämlich aus den Vor-
jahren, bei der Feststellung des Budgets berlcksichtigt werden; da, wo noch
keine Ueberschüsse vorliegen, können sie selbstverständlich auch nicht in Betracht
gezogen werden. Wenn wir beispielsweise pro 1868 im Sommer 1867 das
Budget feststellen, so ist klar, daß wir die Ueberschüsse des Jahres 1867 noch
nicht berücksichtigen können; wir können aber sehr wohl die Ueberschüsse der
Jahre 1866 und 1865 berücksichtigen. Es ist also dleser Einwand nach
meiner Auffassung durchaus unbegründet. Der Entwurf schlägt ferner vor
dreijährige Budgetperiode, wir wollen einjährige. Da ich aus den Amende-
ments der verschiedenen Seiten des Hauses schon sehe, daß man in diesem
Punkt ziemlich einverstanden ist, so werde ich kurz darüber hinweggehen.
Meine Herren, dreijährige Budgetperioden führen nothwendig zu unsicheren
Anschlägen: entweder veranschlagt man zu hoch oder zu nledrig; für drel
Jahre lassen sich die Bedürfnisse nicht vollständig Ubersehen. Sie führen
also entweder dahin, daß der Reichstag zu wenig bewilligt, und das ist vom
Uebel; oder sie führrn dahin, daß zu viel bewilligt wird, das ist auch vom
Uebel. Wenn in einem kleinen Staate selbst eine dreijährige Budgetperiode
bedenklich ist, so ist sie nach meiner Ueberzeugung völlig unmöglich in einem
groben Staate, namentlich unmöglich in einem neuen Staate, dessen Bedürf-
nisse erst in der Entwickelung sind, wo sich, wenn ich mich so ausdrücken
darf, die Anforderungen und Bedürfnisse noch nicht gesetzt haben, wo man
also auf drei Jahre den Bedarf noch gar nicht vorhersehen kann. Wer einen
wirklich lebensfähigen Staat, einen entwickelungsfähigen Bund haben will.
muß nach meiner Meinung für einjährige Budgetperioden stimmen. Man
könnte nun einwenden, daß das Amendement die Absicht habe, größere finan-
zielle Rechte zu erstreiten, als in dem Entwurfe bereits vorhanden find, namem-
lich daß das Amendement ein Einnahmebewilligungsrecht dem Reichstage
sichere, welches der Entwurf nicht gewähre. Denjenigen Herren, die sich vor
etwa bedenklichen Einwirkungen bezüglich des Einnahmebewilligungerechtes
fürchten, mag Folgendes zum Troste dienen. Der Entwurf, meine Herren,
giebt ein vollständiges Einnahmebewilligungsrecht, der Entwurf, wie er da ist;