Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band II (2)

480 Bundesfinanzen. 
innerung vorgelegt werden soll. Wir müssen unzweifelhaft das Recht der 
Erinnerung haben. Meine Herren, es können im Laufe einer Uebergangs- 
zeit, wo die Verwaltung an die Beschlüsse des Reichstages nicht gebunden 
ist, Einrichtungen getroffen werden, welche nach Ablauf der Uebergangszeit 
das Budgetrecht thatsächlich illusorisch machen, zur Fortsetzung großer Be- 
wllligungen von vornherein zwingen; es muß uns also das Recht zuftehen, 
Erinnerungen zu machen, und der Kriegsminister muß antworten auf das 
in so weit garantirte Interpellationsrecht. Es ist dies allerdiugs in Wahr- 
heit nur ein Interpellationsrecht, es ist aber werthvoll, daß dies Inter- 
pellationsrecht in der Verfassung bezliglich dieses sehr wichtigen Gegenstandes 
ausdrücklich anerkannt wird. Ich glaube durch das, was ich bisher ausein- 
ander zu setzen mir erlaubte, das Nöthige berelts zur Begründung unserer 
Amendements gesagt zu haben. Meine Herren, ich halte den Gegenstand, 
den wir hier behandeln, mehr oder wenlger für einen neutralen, ich glaube 
alle Theile und alle Parteien, auch die konservative Partei, die doch lmmer 
in Deutschland und in allen Ländern ein großes Gewicht auf das Bewilli- 
gungsrecht gelegt hat — und vielleicht sie mehr noch als andere Parteien — 
nicht blos die Parteien hier im Relchstage, sondern auch der Bund in seiner 
Gesammtheit wie in einzelnen Staaten haben sämmtlich ein gleiches Inter- 
esse hier, einen geordneten Finanzmstand zu haben, den Finanzzustand oder 
die Ordnung der Finanzen so einzurichten, daß dem zeitweiligen Bedürfniß 
in geordneter Weise entsprochen werden kann, eine gehörige Controle festzu- 
halten. Dos ist ein gemeinsames Interesse des Bundes, der einzelnen Staa- 
ten und des Reichstages. Man kann da im Einzelnen mehr oder weniger 
abweichen, im Großen und Ganzen aber dürsen und können hier nach mei- 
ner Meinung keine Abweichungen sein. Andererseits aber ist das Budget- 
recht hier für uns doch fast die einzige wesentliche Garantie. Wir haben 
nicht eine verantwortliche Regierung — ja, dabei könnte man sich noch be- 
ruhigen — wir haben aber nicht einmal eine klare Regierung. Es wird 
sehr schwer sein, meine Herren, daß einer von uns sich klar macht, wie nur 
eigentlich die Verwaltungsmaschine sich machen wird. Es hat vorgestern der 
Herr Kriegsminister, eben so wie früher der Herr Handeleminister, davon 
gesprochen, daß er, (der Herr Kriegsminister) so und so versahren würde, 
und daß er, der Herr Handeleminister als Handeleminister des Bundes so 
und so verfahren würde. Ja, ich freue mich zwar, aus dieser Bemerkung 
entnehmen zu können, daß der Bund der Vorzüge der ausgezeichneten Ver- 
waltung ebenso theilhaftig werdem wird, wie bis dahin der Staat Preußen, 
aber welche Garamie wir dafür haben, das ist nicht klar. An und für sich hat 
der Preußische Kriegsminlster nicht nothwendig etwas zu thun mit dem Bun- 
deskriegswesen und eben so wenig der Preuhische Handelsminister mit den 
Handelsangelegenheiten des Bundes. Es mog sein, daß sich das thatsächlich 
so macht, in Wahrheit ist dies aber Alles dunkel und wir haben das ver- 
trauemsvoll der Entwickelung der Zukunst Uberlassen. Um so mehr aber
	        
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