TArtikel 69—73. Erxgleben. 485
Errlehen aus Hannover (Neuhaus-Bleckede 2c.).") Meine Herren!
Wir alle haben das dringendste Interesse, daß die Bundesfinanzen sich immer
in einem geordneten Zustande befinden. Daß die gesetzlichen Bestimmun-
gen, die uns in dieser Beziehung im Entwurfe vorgelegt sind, sich in einem
wohlgeordneten Zustande befänden, kann ich melnerseits nicht behaupten, und
es läßt sich aus der großen Zahl der Amendements, welche diese Be-
stimmungen bekämpfen, in der That auch schon ein solches Anzeichen da-
für erblicken, daß die Bestimmungen der Verbesserung fähig und
sehr bedürftig sind. Gehen wir die Bestimmungen durch, so sehen wir
in Art. 65 d. E. Bestimmungen über die Bewilligung der Ausgaben, und es
ist schon von einem der geehrten Herren Vorreduer erwähnt worden, wie
wenig klar diese Bestimmungen sind. Ueber die Art und Welse der Aufbrin-
gung der Einnahmen redet Artikel 66, und die Bestimmungen dieses Ar-
tikels sind, wie mir scheint, noch viel mangelhafter. Es ist daraus durch-
aus nicht zu ersehen, in welcher Weise vom Reichstage die Ma-
tricularumlagen, die dasjenige decken sollen, was die gemeinschaftlichen
Einnahmen des Bundes nicht gewähren, sestgestellt werden sollen. Man
muß nach den Worten annehmen, daß das Bundespräsidium sie ganz nach
seinem eigenen Belieben ausschreiben und einziehen könne, ohne an irgend
eine Form gebunden zu sein. Ich glaube nun, daß diese Gegenstände, die
bei dleser Frage in Betracht kommen, sich vorzugsweise auf drei Punkte re-
duciren lassen, einestheils auf die Dauer des Budgets, zweitens auf die Be-
fugnisse, welche der Reichstag in Beziehung auf die Feststellungen desselben
hat, und drittens auf die Form, in welcher das Budget zu Stande gebracht
werden soll. Was die Dauer des Budgets betrifft, so hat der Eutwurf
eine dreijährige Zeit vorgeschlagen, der Legislaturperiode von drei Jahren
entsprechend. Ich meines Orts glaube, daß die Bedenken, welche dagegen
erhoben worden, nicht durchschlagend sind. Ich würde glauben, daß man
durchaus mit einem dreijährigen Budget auereichen kann und daß die
ganze Handhabung der Sache mehr Ruhe nud Strtigkeit gewinnt, wenn man
sich in dieser Beziehung anschließt an dasjenige, was die Vorlage der ver-
bündeten Regierungen enthält. Ich würde also glauben, daß man bei einem
dreijährigen Budget füglich stehen bleiben könne und gehe dabei namentlich
von der Erwägung aus, daß wir zunächst für den Hauptausgabezweig, näm-
lich das Militairwesen, jetzt schon auf eine Reihe von Jahren eine Summe
hingestellt haben, die eine Pauschsumme oder doch eine Minimalbewilligung
bildet. Der Entwurf hatte seinerseits bekanntlich die Absicht, daß auch in
Beziehung auf die Marine ein solcher Etat vereinbart werden sollte und ich
halte es meines Orts durchaus nicht für unzweckmäßig, daß man dieses, was
jetzt abgelehnt ist, demnächst wicder aufnimmt und vielleicht für eine längere
Periode sowohl bei dem Kriegswesen wie bei der Marine dann folche Stipu-
—— S. 626.