Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band II (2)

Artilel 68 -73. Oneist. 495 
Die Bundesfinanzen selbst sind keine kleinen Fragmente, sie sind ein sehr 
kräftiger Anfang gemeinsamer Geldmittel, die zu vereinnahmen 
und zu verausgaben sind. Es kann unmöglich gemeint sein, hier 
eine eruste Grundlage zu schaffen, wenn man bei diesem Lebensuerr unsers 
heutigen Staatslebens mit einer Zerreißung beginnt, die wirthschaftlich und 
staatlich ja höchstens ein Interimisticum sein könnte. Dieser Zerreihung gegen- 
über, die ich in der Geueraldebatte bekämpfen will, bin ich in der Lage, die 
Amendements oder vielmehr dies System meiner polltischen Freunde zu 
befürworten. Ich bin der Meinung, daß der Bundesrath und der 
Reichstag, um eine Lebensfähig keit zu gewinnen, der freien und 
offenen Discutlrung des Bundeshaushalts bedürfen wle jeder 
andere Staatskörper in Deutschland, daß dies Recht aber aller dings 
unter zwei Voraussetzungen zu Üben sein wird. Die erste Voraus- 
setzung ist die, dah die Bundeseinnahmen in ihren Hauptmassen oller- 
dings gesichert sein müssen in einer gewissen Perpetuität des unbedingt 
Nothwendigen: es ist das ein Punkt, der nöthigenfalls noch durch Unter- 
Amendements elnigermaßen zu regeln sein würde. Die zwelte Voraus- 
setzung ist: daß es nicht die Absicht ist, dem Reichstage das Aus- 
gabebewilligungsrecht zu dem Zweck, mit dem Erfolge und mitW 
dem Rechte zu geben, durch die jährliche Ausgabebewilligung den 
Präsenzgstand der Armee herabzusetzen, ihn abzuändern, — wie er 
im Artikel 60 bereits beschlossen ist (Sehr richtig!l) Ich sage das 
offen, melne Herren: ich wiederhole damit nur, was ich seit einer Reihe von 
Jahren sehr bestimmt anerkenne. Ich glaube, die Zer fahrenheit der 
Amendements und Meinungen In dlesem Breunpunkte der Frage 
hat eine gemelnsame Wurzel. Wir sind zu sehr geneigt, zuerst nach frem- 
den Vorblldern zu fragen, die von jeher der Hauptgrund der Verwirrung 
der öffentlichen Melnung in Deutschland gewesen sind. Wir sind auch zu 
sehr geneigt, Dinge, die zusammengehbren und namentlich durch die 
heutige Situation aneinander gerückt sind, auseinander zureißen 
und als Selbstzweck zu behandeln, als ob das sogenannte Budgetrecht 
und die Frage nach einer Normalzahl der Armer in dieser Lage der Dinge 
gesondert gehalten werden könnte. Ich glaube, die Hauptschwlerigkeit, 
mit der wir zu kämpfen haben, wird noch lange liegen in der vorgefaßten 
Idee, als ob unser Ausgabebewilligungsrecht praktisch dazu be- 
stimmt wäre, jährlich wechselnd den Bestand unserer Deutschen 
Wehrkraft herabzusetzen und zu ändern, das sei der Hauptwerth 
dleses Ausgabebewilligungsrechts, das sel constitutionell, das 
sei liberal, well es in der englischen Mutiny bill ungefähr so gehal- 
ten werde. Ich folgere daraus prima faeie nur, daß dieser Grundsatz für 
uns unrichtig sein muß, well er in England bestcht, weil er dort in jedem 
Punkte für entgegengesetzte Rechts- und militärische Verhöltnisse besteht. (Sehr 
richtig!) Ich will das nicht ausführen, melue Herren, ich habe es vor fünf
	        
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