Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band II (2)

Arrikel 69—73. Gneist. 497 
schlossen werden in zusammenhängenden Maßregeln, die auf zwölf Jahre 
hinaus sich erstrecken. (Sehr richtigt) Also, wer die allgemeine Wehr- 
pflicht achtet, der muß verzichten ohne Rückhalt und ohne Vor- 
behalt auf die Möglichkeit, durch variable Jahresbeschlüsse in 
dieses Gesammtgebilde einzugreifen. Die Armee, die wir vor uns 
haben, ist die Schule der Nation sür die Waffen. Der oberste Grund- 
so, den unser Gesetz an die Spitze gestellt hat, den wir in der Vertheidigung 
unserer alten Wehrverfassung stets an die Spitze gestellt haben, dieser Grund- 
soth bedingt die Festhaltung eines sesten Klossensystems, und dieses feste Klassen= 
s#ltem durch zwölf Jahre hindurch kann nie auf etwas auderem beruhen als 
auf Gesetz. (Sehr richtlg!) Nun, meine Herren, diese Grundsätze sind 
nicht neu. Es ist in voriger Woche im Laufe der Debatte gesagt worden, 
die Königlich Preußische Staatsregierung habe diese Maßregel von ihren 
Gegnern angenommen. Unter Anderen habe ich das Obige in einer Denk- 
schrist von 1862 ausgeführt. Wenn ich mir aber eine Vermuthung erlauben 
darf: der mwingende Grund zur Annahme dieser Waßregel hat wohl gelegen 
in dem Verhältnih zu den Bundesgenossen. Es wird zu den verbündeten 
Staaten kaum ein anderes Verhältniß möglich sein. Allein ich glaube, daß 
es sich in dieser Frage nicht um Freund oder Feind nach innen handelt, 
sondern um Freund oder Feind nach außen, K h. um eine absolute For- 
derung unserer allgemeinen Wehrpflicht, unabhängig von der augenblicklichen 
Stellung der Parteien. Und, meine Herren, so schwer diese offene Resignation 
auf ein Budgetrecht gegen den Bestand elner gesetzlich anerkannten Armee — 
so schwer diese Resignation ankommt, so hat sie sich doch schon im Laufe 
der Jahre, obgleich sie allen herkömmlichen Vorstellungen von der Mutiny-- 
Zill widersprach, durch die Macht der Dinge als eine Nothwendigkeit her- 
ausgestellt. (Sehr gut! im Centrum.) Schon im Jahre 1863 war die 
damalige Kammeropposition in Preußen gezwungen, gegenüber einer 
großen Reihe von Bedenken sich zu diesem Grundsatz zu bekennen. Der 
Grund satz ist in die damaligen Vorschläge aufgenommen worden 
als ein, seiner Zeit berühmter, Artikel 3. Derselbe lautet: „Die Stärke 
des Heeres für den Friedensstand soll durch ein Gesetz festge- 
stellt werden. Aus Grund dieses Gesetzes erfolg! die jährliche 
Veranschlagung der Ausgabe für das Heer.“ Sie sehen, meine 
Herren, wir waren vor vier Jahren genau auf dem Boden des 
Artikels 60 (Sehr richtig!" im Centrum) und auf dem Boden der heutigen 
Fortsetzung des Abschnitt XI. Abschnitt XII. enthält den zweiten Absatz 
der damals beschlossenen Postulate. Die damalige Forderung wurde in allen 
gegen zwei Stimmen in der Militärcommission adoptirt. Die Forderung 
ist im Jahre 1864 erneuert, sie ist im Jahre 1865 in der dringendsten Weise 
erneuert, und es ist ein oft ausgesprochenes Geheimniß, daß die Königliche 
Staatsregierung auf dem Boden der Mittelzahl des damaligen Streites, auf 
dem Boden von etwa 180,000 Mann einen Vergleich hätte zu Stande bringen 
Materallen. 11. 32
	        
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