Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band II (2)

Artilel 60—73. Gneik. 505 
mäßig bewährt die Oeffentlichkeit der Verhandlungen? hoat sich nicht 
die Discussion Über das Budget in dem Mahe nützlich bewährt, daß maun diese 
Oeffentlichkeit heut einführen müßte, wenn sie nicht schon praktisch bestäude, 
daß man sie einführen müßte, um zu überwinden den Widerwillen gegen die 
schwere Last des Heerrsdienstes, gerade an dieser Stelle den Widerspruch zu 
mildern und allmälig die öffentliche Meinung mit dieser schweren bast aus- 
zusöhnen? Ist der mannigsache Verdruß, den die Budgetverhandlung der 
Regierung allerdings bereitet, wirklich von Nachtheil für die Regierung des 
Staates im Großen? Zch bestreite nicht den Verdruß, der aus einer Menge 
lleiner Monita und Beschwerden entsteht und uns manchmal unwirsch ge- 
macht und gelangweilt hat. Aber dieser Verdruß trifft zunächst nicht die 
Verwaltungchefs, sondern ihre Commissarien und Rechnungsräthe, die das 
durchzumachen haben. Dem Chef widerfährt eine Wohlthat, so oft es ihm 
gelingt, innerhalb der Verhandlungen eine ungegründete Beschwerde gründ- 
lich zu beseitigen. Weisen Sie einen einzigen Dienstzweig nach, in welchem 
die öffentliche materielle Discussion und Beschließung Über das Budget dem 
Dienst selbst irgend einen Nachtheil gebracht hat. Wir andererseits sind im 
Stande, nachzuweisen, daß wir diesen öffentlichen Discussionen mit beschließen- 
der Stimme in den zahlreichen Zweigen der Verwaltung wichtige Resormen 
verdanken, ja, daß die meist bestrittenen Zweige der Budgetverhandlung ge- 
rade die bestresormirten sind. Wenn die Sache so steht, dann darf man 
nicht diesen Verdruß und die Kleinlichkeit der Budgetverhandlung zur Haupt- 
sache machen. Man sollte sich vielmehr sagen, gerade diese oft unbe- 
gründeten und kleinlichen Monita sind doch zuletzt der Ausdruck einer sehr 
großen Sache. Ich meine, die Gewissenhaftigkeit Deutscher Volksver- 
tretungen zeigt sich gerade in der Behandlung des Staatshaushaltes — das 
ist die starke Seite, durch welche die Deutschen Kammern trotz ihrer Fehler 
einzig in der Welt dastehen — die gewissenhafte Behandlung dleser gerade 
nicht immer interessanten aber für das Volk wichtigen Punkte. Vor Allem 
bleibe ich dabei: daß die Oeffentlichkeit dieser Budgetberathungen gerade im 
Interesse der Staatsverwaltung ist, um das Deutsche Volk mit der schweren 
Kriegslast auszusthnen. Dies Aufhören der öffentlichen Berhandlung könnte 
nur Mißtrauen und Mißbräuche säen. Die Preußische Kriegsverwaltung in 
ihrer jetzigen Gestalt hat weder die Oeffentlichkeit der Verhandlungen noch 
die Mitbeschließung der Kammern zu schenen noch zu sürchten, sobold der 
wesentliche Punkt sestgestellt ist, daß Gegenstand dieser Beschlüsse nicht eine 
Aenderung der gesetzlich heiligen Zahl 300,000 wird. Ich glaube also, meine 
Herren, wir werden über diesen Titel XII. in Verbindung mit Artikel 62 zu 
einem Entschluß kommen können, den ich nicht in einem Compromiß finde, 
sondern in der geraden Anerkennung der richtigen Grundsätze: 1) die Zahl 
der bestehenden Armee steht gesetzlich fest, bie sie gesetzlich geändert wird; 
2) diese gesetzliche Zahl ist vinculirend und obligatorisch für das Maß der 
Budgetbewilligung nach Kopfzahl; 3) in allen Ubrigen Beziehungen ist und
	        
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