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bleibt aber die Budgetberathung in der gewohnten parlamentarischen Form
mit jährlich wechselnden Staatshaushalteetats. Wenn dabei von einem Zwi-
schenzustande die Rede ist, so ist dies nicht etwa bedingt durch das Ver-
hältmiß zu den verbündeten Regicrungen. Das Vertragsverhältniß zwischen
den verbündeten Regierungen geht uns meines Erachtens bei der Versassungs=
beschließung nichts an. Die Verträge über die 225 Thaler bleiben bestchen.
Es wird sich aber verstehen, daß in den Jahren, in denen der wirkliche Be-
darf der Kriegsverwaltung unter 225 Thaler ist, jede verbündete Regierung
das Recht haben wird zu verlangen, daß der Ueberschuß ihr auf die Leistung
des folgeunden Jahres zu gut gerechnet wird. Etwas Auderes kann die Ab-
sicht der Preußischen Regierung nicht sein, etwas Anderes kann die Absicht
dieser Versammlung nicht sein; wir können unmöglich etwas Anderes wollen,
als ein koedus aequum. Der wirkliche Grund, das Interimisticum von
225 Thalern eine kurze Zeit anzuerkennen, liegt nur darin: es handelt sich
jetzt um die neue Organksation von vier Armeecorps und eine Menge zu-
sammenhängender allgemeiner Maßregeln. Kein Budget ist im Stande, in
diesem Augenblick die Kosten specialiter nach Oertlichkeiten, nach neuen Ber-
hältnissen, die unsere militärische Oekonomie noch nicht kennt, festzustellen.
Jede Spectaldiscussion darüber wäre nur eine Discussion in partibus, sie
könnte nichts Anderes thun, als allgemeine Vollmachten zu gegenfeitiger Ueber-
tragung der Titel geben. Muß man das doch thun, so kann man auch ein
Pauschquantum bewilligen, so lange ein ökonomisches Bedür niß vorhan-
den ist. Dies ökonomische Bedürfniß ist aber nur für die Reihe von Jahren
vorhanden, in denen der Kosteubetrag der Mannschaften noch eine ökonomisch
unbekannte Größe ist. Nach dem dritten Jahre — sobald der Präsenzstand
complettirt ist — sehe ich nicht ein, wic ein Überzeugender Beweis für die
Nothwendigkeit eines Pauschquantums noch wieder zu führen ist. Es ist da-
her ein vierjähriger Zeitraum dazu wohl ausreichend. Es kommt dabei nicht
sowohl auf technisch militärische, sondern auf dkonomische Abschátzungen und
Bedürfnisse an, und das angenommene Amendement meiner Freunde, welches
zu den Midquel'schen Anträgen ergänzend hinzutritt, geht dahin, sogar auf
5 Jahre das Interimisticum anzuerkennen. Ich bin der Meinung, daß in
diesen Grenzen die freie, vollstägdige Budgetberathung dem Deutschen Reichs-
tage in keiner Weise entzogen werden darf, wenn nicht eine Todgeburt an
dieser Stelle den Beginn der Verhandlungen bezeichnen soll. Fürchtet die
Kriegsverwaltung, daß, wenn die vier Jahre zu Ende sind, die Budgetbera-
thung wie eine Sturmfluth losbrechen werde, so frage ich: wie wird diese
Fluth beschaffen sein, wenn die Staatsregierung abwartet, bis ein unabweis-
barer Drang nach Budgetberathung innerhalb der bestehenden Verfassung
durchbricht? Wenn dieser Uebergangspunkt geslirchtet wird, so liegt es ja
in der Befugniß der Kriegsverwaltung, sich den Punkt feststellen zu lassen,
der allein der ängstliche ist, sich etwa den Officieretat, sei es ganz oder theil.
weise, gesetzlich fixiren zu lassen, wie es in Belgien geschehen. Ich finde auch