510 Bundesfinanzen.
Bundescommissar Kriegsminister von Koon.“) Ich erlaube mir, den
ausführlichen materlellen Deductionen meines verehrten Herrn Collegen noch
einige sormale Bemerkungen hinzuzuflgen. Sie beziehen sich vornehm-
lich aus den sehr mannigfaltigen, reichhaltigen Vortrag des Herrn Abge-
ordueten für Elberseld-Barmen. Ich kann nicht leugnen, daß ich
demselben mit großem Iuteresse gelauscht habe, und ich glaube bemerkt zu
haben, daß dieses Interesse im Hause allgemein getheilt wurde. Der Herr
Abgeordnete hat in der That sehr viel Interessantes gesagt. Auch
hat er meinen ganzen Beifall in allen Punkten, von denen ich
mir bewußt bin, weniger zuverstehen alser, also in allen Rechts-
deductiouen. Ich habe mit großem Vergnügen die Ausführungen ver-
nommen, die er in Bezug auf die Bedeutung des Budgetrechts ver-
sucht hat. Er hat bewiesen, daß eine Besorgniß vor einem Mißbrauch des
Budgetrechts gar nicht begründet sei, oder er hat es zu beweisen versucht.
Otgleich er diese Sache, wie ich glaube, sehr gründlich und in sehr klarer
Weise besprochen hat, so hat er mich leider doch dadurch nicht über-
zeugt, nicht Überzeugt davon, daß seiner Auseinandersetzungen un-
geachtet nicht dennoch ein Mißbrauch von einem mißverstandenen
Budgetrecht versucht werden könnte. Ich wiederhole damit eine Be-
merkung, die ich vorgestern zu machen bereits Gelegenheit hatte. Ich glaube,
daß die Erklärungen von der Tribüne ja ihr unbestrittenes Recht und ihre
Bedeutung haben, aber der rechtskundige Herr Vorredner wird mir
gewiß darin beistimmen, daß sie eine rechtsverbindliche Bedeutung
nicht haben, nicht eher, als bis der Inhalt solcher Erklärungen auch
in dem Verfassungsentwurf cinen entsprechenden Ausdruck gefunden
hat. Ich bin der Auffassung, daß die Amendements, die unter des Herrn
Abgeordneten für Osnabrück Namen erschienen sind, diese Besorgniß
keineswegs beseitigen, sondern bin vielmehr der unvorgreiflichen Ansicht,
daß diesen Amendeinents noch eine Vervollständigung zu geben ist
durch Unteramendements, etwa in dem Sinn des Unteramendements
des Grafen Bethusy. — Wenn aber kein solcher Mißbrauch, wie
der Herr Abgeordnete Dr. Gneist ausdrücklich und ausführlich betont hat,
zu besorgen ist, so sehe ich in der That nicht ein, warum, we#n
das Haus seiuen Ausführungen in dieser Bezichung beitritt, wie ich hoffe
und wünsche, —warum man dem nicht einen verfassungsmäßigen Aus-
druck geben soll. (Schr gut! im Centrum.) Das kann nach meiner Mei-
nung nicht blos im Interesse der Gegenwart geschchen, sondern es muß in
dem der Zukunft von der allergrößten Bedeutung erscheinen. Meine Herren,
wir Alle, meine Freunde und ich anf der einen, und meine Gegner auf der
anderen Seite des Hauses, die wir den Conflict durchgemacht und durchge-
käupft haben, ich glaube, keiner von beiden Theilen hat an diesem Kampf
*) Si. Ber. S. 635.