Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band II (2)

Arultl 69. Waldeck. 521 
richtig! rechts.) Ja, meine Herren, auf diese Weise werden wir die Sache, 
die uns so sehr am Herzen liegt, gewiß nicht fördern. (Schr richtig!l) Ich 
bitte Sie daher, stimmen Sie mit uns für die Regierungsvorlage. Ich setze 
voraus, daß Wenige unter Ihnen sich verführen lassen werden, mit dem 
Herrn Abgeordneten Duncker und für seine Amendements zu stimmen. Diese 
Herren kommen mir hier vor wie die classischen Junker der Fort- 
schrittspartei (Große Heiterkeit), sie halten mit seudaler Treue fest 
an ihren Prinziplen, den Prinzipien der „heiligen Democratie", 
die sie vertreten haben und vertreten werden, so lange sie leben. (Lebhafte 
Zustimmung links.) Meine Herren, das achte ich, das respectire ich, nur 
bitte ich die Herren, doch auch ihrerseits einen Blick auf die Wählerkarte zu 
wenden, von der ich neulich sprach. Die Farbe, die sie tragen: grelles 
gelb springt da sehr in die Augen, und es ist leicht zu sehen, welche klei- 
nen Räume die Herren da einnehmen! Also, bikte ich Sie, mit Er- 
laubniß zu sagen, sich doch nicht zu wlchtig zu machen (Heiterkeit), es 
sei denn, daß Sie die Hoffnung hätten, daß die schönen grünen Blütter 
der ministeriellen Partel vor dem herbstlichen Sturmwinde „mein Budget- 
recht“", zu früh gelb würden! (Anhaltende Heiterkeit links, Bravo 
rechts.) 
Dr. Waldech.“) Meine Herren, auch ich will nicht gerade in eine große 
Deduction des Budgetrechts weiter eingehen, aber da zum ersten Male einer 
der Antragsteller, die zuletzt bezeichnet worden sind, hier bei der Budget- 
srage zum Worte kommt, so erachte ich es doch für nothwendig, den Stand- 
punkt jener Amendements gegenliber dem Artikel 65 d. E. etwas 
näher auszuführen. Der Artikel 65 ist der eigentliche Kern- 
punkt dieser Bundesverfassung, der aber auch ihre Proteusnatur 
so recht eigentlich ans Licht bringt. Ich habe schon mehrfach gesagt, 
es ist hier ein Gemisch von Bundesacte, von Bundesvertrag, von 
Verfassung, und vor allen Dingen auch von Absolutismus. Der 
Absolutismus steckte in dem Abschnitt, den Sie in den vorigen Tagen 
festgestellt haben. Darin steckt er klar und deutlich: es ist keine constitutio- 
nelle Centralgewalt beliebt worden. Es ist also das, was vom Militair- 
wesen festgestellt ist, sowohl über Geldbewilligung als Über die Befugnisse der 
Gewalt durchaus absolutistisch hier festgestellt. Das wird Niemand bestreiten, 
der irgend wle sich mit staatsrechtlichen Fragen beschäftigt hat. Nun, meine 
Herren, hier ist ein Artikel 65, der ganz an seiner Stelle sein 
würde, der vollkommen unversänglich wäre, wenn wir blos eline 
Bundesacte, ein Bündniß zu machen hätten, wenn das Parla- 
ment dazu berusen wäre, einen Bündnißvertrag, der schon exi- 
stirt, sestzustellen. — Dies würde zwar an und für sich nicht Sache 
* St. Ber. S. 641.
	        
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