Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band II (2)

Arn#kel 69. Belhnsy-Huc. 531 
Budgeta, welchen der Herr Abgeordnete Gneist durch den Weg des Gesetzes 
als erledigt betrachtet, welchen er als eine nothwendige Consequenz vorher- 
gegebener Gesetze betrachtet, würde eben von selbst als das Ordinarium re- 
sultiren. Ich stimme aber mit ihm darin überein, daß es logisch und vor- 
theilhaft ist, das ganze Budget mit seinen Ausgaben und Einnahmen der 
jedesmaligen Discussion des Reichstages zu unterziehen, wenn auch die aus- 
drückliche Hinzusäügung des naturgemäßen Verhältnisses, daß ein Theil dieses 
Budgets seiner abändernden Beschlußnahme entzogen ist, als ein Nachtheil 
von mir nicht erkannt werden kann. Ich sehe also insoweit die Antrüge Miquel 
als eine Verbesserung an, und ich und meine politischen Freunde ergreisen 
mit Genugthuung die Gelegenheit, vor dem Fande hierdurch zu constatiren, 
daß ein großer Theil der conservativen Partei des Landes den ernsten Willen 
hat, die versassungsmüßigen Rechte des Volkes auch nach dieser Richtung hin 
anzuerkennen und zu vertreten. (Bravol links.) Diese Rechte aber, meine 
Herren, finden ihre Begrenzung in den Rechten der Krone nicht nur, son- 
dern auch in sich selbst und endlich auch in der Sicherheit des Staats. Ehe 
ich daraus eingehe, will ich mir erlauben, den Herren Abgeordneten für Neu- 
stettin und für Naugard auf diejenigen Einwürfe zu erwidern, welche sie 
meinem Unteramendement dahingehend gemacht haben, daß dasselbe zwar eine 
sehr gute Meinung aber einen sehr geringen Erfolg, ein sehr großes Miß- 
verhältniß zwischen seiner Absicht und dem dadurch eventuell Erreichten un- 
fehlbar an sich trüge. Die Herren werden sich erinnern, daß ich in mehr- 
fachen namentlichen Abstimmungen mit ihnen für den Artikel 56 d. E. in ihrem 
Sinne eingetreten bin, daß ich es also auch für consequent gehalten habe, die 
Contigentstärke des Heeres — und zwar dies, wenn ich mich recht erinnere, 
auch in Uebereinstimmung mit dem Herrn Abgeordneten für Elberfeld — 
durch Gesetz oder Budget, gleich viel, ein für alle Mal festzustellen. Ich 
frage aber: war hier in dem Artikel 65 eine Gelegenheit, den Artikel 56 zu 
restitukren? Und wollen die Herren wirklich, weil sie den Artikel 56 hier an 
diesem Orte nicht restituirt erhalten können, es ablehnen, den Artikel 58 in 
ihrem Sinne restituirt zu erhalten? Mir scheint, fie machen sich des 
Fehlers schuldig, das Erreichbare zu opsern, weil das Wünschenswerihe, was 
ich mit ihnen als solches anerkenne, nicht gleichzeitig zu erreichen ist. Ich 
möchte aber, obgleich ich mit ihnen in ihrem Sinne für den Artikel 56 ge- 
stimmt habe und auch wieder mit ihnen stimmen werde, doch eine gewisse 
Abweichung von ihnen dahin an den Tag legen, daß mir der Urtikel 58 
höchst wesentlich, der Artikel 56 von sehr secundärer Bedeutung zu sein 
scheint. In der That, meine Herren, glaube ich, daß der Multiplicandus, 
durch den allerdings das Feststehen meines Multiplicators, wie ich dem Herrn 
Abgeordneten für Neustettin zugebe, bedingt wird, in thesi und im Wesent- 
lichen durch die Annahme der Versassung, wie sie hier jetzt vor uns liegt, 
festgestellt ist. In den Artikeln 53, 55, 57, 59 d. E. wird bestimmt die allge- 
meine Wehrpflicht, die dreijährige Präsenzzeit, die Organisation des Herres. 
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