Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band II (2)

Artikel 70. Wegener. 547 
4) von Erxleben:) 
hinter den Worten des Entwurfs „gedeckt werden“ stalt des Schluß- 
satzes zu sagen: 
„sind sie durch Matricularbeiträge der einzelnen Bundes- 
staaten nach Maßgabe ihrer, zunächst 1867 und dann von 
3 zu 3 Jahren zu ermittelnden, Beoblkerung auf- 
zubringen. 
Diese Matricularbeiträge werden auf Grund der 
vom Bunde rathe und vom Reichstage erfolgten Be- 
willigung vom Bundespräsidio ausgeschrieben. 
Einer Bewilligung der Landtage (Ständekam- 
mern) in den ein zelnen Bundesstaaten bedürfen sie 
nicht." . 
5) von Duncker (Berlin):) 
als Artikel 70 zu setzen: 
„Zur Bestreitung aller Bundesausgaben dienen zunächst 
die etwaigen Ersparnisse und Ueberschusse der Vor- 
jahre, sodann die aus den Zöllen, den gemeinsamen Steuern 
und dem Post- und Telegraphenwesen fließenden gemeinschaft- 
lichen Einnahmen. 
Insoweit die Ausgaben durch diese Einnahmen 
nicht gedeckt werden, bestimmt das Bundeshaus- 
haltsetatsgesetz die Art der Deckung durch Bundes- 
steuern oder durch Beiträge der einzelnen Bundes- 
staaten, letztere nach Maßgabe ihrer Bevölkerung.“ 
  
Wagener (Neustettin).“.) Meine Herren, ich habe diese Stelle nicht 
betreten, um Ihnen noch einmal eine lange Rede über die eigentlichen 
merita causae zu halten, sondern um mich mit einigen Herren, die 
den Artikel 65 dazu gebraucht haben, um uns und unsere Ausführungen 
anzugreifen, ein wenig auseinanderzusetzen. Ich werde auch darin, 
meine Herren, mit der möglichsten Bescheidenheit verfahren, indem ich mich 
auf zwei Personen beschränke, die ich wohl als die Repräsentanten der ver- 
schiedenen uns entgegenstehenden Richtungen betrachten dorf. Meine Herren, 
der erste dieser zwei Herren ist der Abgeordnete Dr. Waldeck, von dem 
wir aus dem Preußischen Abgeordnetenhause her gewöhnt siud, daß er sich 
gewissermaßen als den Großinquisitor und Beichtvater der Preußi- 
schen Verfassungsurkunde in einer Person betrachtet, (Vebhafter 
) Dr.-S. u. 78 Ziff. 144. 
4#4 Dr.-S. u. 78 Ziff. 1538. 
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