558 Bundesßnanzen.
bedarf einer kleinen Berichtigung, obgleich wir ihm, wie es sich ja gexigt,
den Vergleich gar nicht so Übel genommen haben, von wegen des „Mause-
lochs“ nämlich. (Helterkeit.) Ja, meine Herren, es giebt zweierlei Arten Muth
und zweierlei Art Aufopserungssähigkeit im öffentlichen Leben. Dem Muth
des Kriegers steht der Muth des Staatsmanns gegenüber und der Muth
eines Mannes, der der Macht gegenüber ungescheut seine Idern vertritt
und kein Opser au seiner Existenz, nicht seine Freiheit und sein Vermögen
dabei in Anschlag bringt, der Allem fest die Mannesstirne bietet; und man
hat in der Geschichte diesen Muth noch gerade so hoch geschötzt, als den
Muth des Kriegers. (Lebhaftes Bravol linke und im linken Centrum.) Ich
meine, meine Herren, es war wohl an der Zeit, daß von dieser Tribüne
aus der Aeußerung diese kleine Rectification gegeben wurde, denn es sitzen
hier unter uns eine ganze Menge Männer, die in sehr schweren Lagen
ihres Lebens gehindert und geschädigt in ihrer Existenz und ihrer Freiheit,
diesen festen Mannesmuth bewiesen haben. (Sehr richtig) Ich meine, daß das
nbthig war den geehrten Herren gegenüber zu bemerken. (Lebhaftes Bravo!
links; Heiterkeit rechts.)
Dr. von Gerber (Leipzig).“) Meine Herren! Bei der vorgerückten
Zeit habe ich nicht die Absicht, in dem Umfange, wie es meine Herren Vor-
redner gethan haben, bei den einzgelnen Artikeln den ganzen Stoff zu recapi-
tuliren, sondern ich beschränke mich auf zwei Punkte, über die ich Sie
bitte, einige Bemerkungen von mir anzuhhren. Wir haben, ich und meine
politischen Freunde, ein Amendement eingebracht““), welches, wie wir über-
zeugt sind, den wirklichen und berechtigten constitutionellen Bedürsfnissen durch-
aus entspricht. Wir haben hierbei, was die Form betrifft, uns in der Haupt-
sache an diejenigen Sätze gehalten, die in der Preußischen Verfassung
berelts stehen. Ich bekenne, daß dies lediglich darum geschehen ist,
weil sie dort stehen und weil sie in Preußen in Geltung, also namentlich
hier im Abgeordnetenhause bereits die Grundlagen einer reichen Erfahrung
geworden sind. Wäre dieser prartische Grund nicht vorhanden, so hätte ich
wenigstens diese Formulirung nicht gewöhlt, weil ich sie niemals für eine be-
sonders glückliche gehalten habe. Meine Herren! Hieran darf ich etwas an-
schließen, was vorhin der Herr Staatsminister von Friesen her vor-
gehoben hat. Er hat gesagt, daß in einem Bundesstaate wie der, der
hier gegrndet werden soll, die Wir kung eines Nichtzustandekommens
des Etats von besonders schwerer und weittragender Wichtigkeit
sei, indem dann das ganze Bundesverhältniß eigentlich stille stehe und auch
die vertragsmäßigen Verpflichtungen der einzelnen Staaten wenigstens zeit.
weise fuspendirt seien. Dieser Gedanke hängt, wie ich glaube, wesentlich mit
) St. Ber. S. 654 l. u.
½%) Amendement Friedenthal (Dr.-S. u. 89) s. oben S. 555 Z. 1, S. 546 3. 1
vgl. S. 556 3. 4 u. Anmerkung dazu.