Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band II (2)

562 Gundesfinanzen. 
Abstimmung iber Artikel 69, 70, 72 
und 73 (ganz neu).“) 
Der Antrag Duncker-Berlin (Nr. 83 der Dr.-S., s. oben S. 514 
unter Ziffer 8, S. 556 unter Ziffer 5, wurde in allen drei Theilen abge- 
lehnt, ebenso der Antrag Erxleben (Nr. 78 der Dr.-S. s. oben S. 514 
unter Ziffer 7, S. 547 unter Ziffer 4, S. 556 unter Ziffer 3), das Unter- 
amendement Bethufy-Huec (Dr.-S. Nr. 88 und 103 sf. oben S. 513 
unter Ziffer 5) wurde ebenfalls abgelehnt. Der Antrag Gneist (Dr.= 
S. Nr. 99 s. oben S. 513 unter Ziffer 4) dahin gehend, nach Alinea 1 
des neuen Miquel'schen Artikels (S. 513 oben unter litt b.) einzuschalten: 
„Dos Etatsgesetz Üüber die Bundesausgaben erstreckt sich auf das 
Kriegs= und Marinewesen; jedoch mit der Maßgabe, daß te. 
wurde gleichfalls abgelehnt, ebenso das Unteramendementk Graf 
Henckel von Donnersmarck (s. oben S. 546 unter Ziffer 3). 
Das Amendement Migquel (Dr.-S. Nr. 76), und zwaor: 
a) von dem zu Artikel 69 gestellten der erste oben S. 512 ganz 
unten unter 23 aufgeführte Antrag den Artikel dohin zu ändern: 
„Alle Einnahmen des Bundes müffen für jedes 
Jahr veranschlagt 2c.“ 
wurde mit 145 gegen 122 Stimmen angenommen. 
Dessen zweiter, oben S. 513 ganz oben unter b aufgeführte Antrag, 
folgende Bestimmung in einem besonderen Artikel folgen zu laossen: 
„Die gemeinschaftlichen Ausgaben werden in der Regel für ein 
Jahr bewilligt u. s. w.“ (Alinea 1 und 2); 
wurde abgelehnt. 
b) zu Artikel 70 (f. oben S. 546 unter Ziffer 2): den Artikel 
dahin zu ändern: 
„Zur Bestreitung aller gemeinschaftlichen Aus- 
gaben dienen zunächst die etwaigen Ueberschufse r.“ 
wurde angenommen. 
c) zu Artikel 72 (s. oben S. 556 unter Ziffer 2); den Artikel 
zu fassen: 
Ueber die Verwendung aller Einnahmen des 
Bundes“ rc. bis „Rechnung zu legen“ 
wurde angenommen. 
*) St. Ber. S. 655 r. m. sag. Die Verhondlung und Abstimmung über den in 
der Schlußberathung hinter dem Artikel 70 neu eingeschalteten Artikel 71 siehe in dem 
Abschnitte „Schlußberathung".
	        
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