574 Schlichtung von Streiligkeiten 2c.
hof ist, ebenfalls keine Analogien dafür dar. Ich glaube daher, daß der An-
trag, den ich und meine politischen Freunde Ihnen unter Nr. 97 der Druck-
sachen unter Ziffer 172 vorgelegt haben, sich von selbst empfiehlt. Was nun den
Artikel 70 d. E. anlangt, und zwar das erste Alinea, so bedaure ich ebenfalls,
wle mein geehrter Herr Vorredner, lebhaft, daß die bekannte Streitigkeit, die
alte Controverse in der alten Bundesgesetzgebung in dieser Art gelsst worden
ist. Allein ich glaube ebenfalls, wie mein geehrter Herr Vorredner, daß zur
Zeit sich etwas Anderes nicht bieten läßt, und werde mir erlanben, bel diesem
Artikel speciell dann noch darauf zurückzukommen. In diesem Augenblicke
möchte ich nur noch einige Worte in Bezug auf Artikel 70 Alinea 2, vor-
zutragen mir erlauben. Ecs ist in diesem Artikel der alte Bundesbeschluß in
Bezug auf das Bundesschiedsgericht reproducirt worden, jedoch in einer Weise,
(wie bereits von dem Herrn Vorredner bemerkt worden ist), wodurch die
Streltigkeiten zwischen Regierung und Landesvertretung geschärft aber nicht
gelbst werden. Ich beschränke mich auch in diesem Augenblicke auf diese weni-
gen Worte zu diesem Artikel und behalte mir vor, bei der Specialdiscussion
darauf zurlczukommen. Erlauben Sie mir nur noch zum Schluß, meine
Herren, folgende Bemerkumg: ich trage die fröhliche Hoffnung, daß den ver-
bündeten Regierungen und dem Reichstage es gefallen werde, recht bald da-
fur zu sorgen, daß auch in Bezug auf den Rechtefrleden die berechtigten Er-
wartungen der Nation erfüllt und Rechteinstitutionen gewährt werden, die
geeignet sind, den allgemeinen Rechtsfrieden zu sichern. Ich bin überzeugt,
daß auf diese Weise noch ein sehr wichtiger Vortheil erreicht werden wird,
der außerhalb der Politik liegt, ich meine nämlich, daß dadurch im Bolke
selbst der Rechtssinn gefördert, daß im Volke die Ueberzeugung gestärkt wer-
den würde, daß nur in der freiwilligen Unterordnung unter das Gesetz die
wahre Freiheit liegt, daß der Gehorsam gegen die Behörde nur der Gehor-
som gegen das Gesetz ist, und dabß das Gesetz eben nur lst, was es nach
meiner tief innersten Ueberzeugung ist und sein soll: der concrete Ausdruck
der göttlichen Weltordnung auf Erden. (Bravol)
Dr. von Wöchter (Leipzig).?) Ich werde, meine Herren, gleich auf die
Sache eingehen und auf die practischen Momente derselben und mich ledig-
lich an diese halten und möchte einige Worte zur Begründung und zur
Erklärung der Anträge mir erlauben, die ich mit einigen Freunden in
Bezug auf die betreffenden Artikel gemacht habe. Wenn Sie diese Artikel,
namentlich die Artikel 69 und 70 d. E. näher gelesen und erwogen
haben, werden Sle auf ein paar Unauflbslichkelten und auf eine
große Lücke gestoßen sein. Die eine Unauflbelichkeit, oder wenig-
stens sehr große Unklarheit, liegt in dem Artikel 69 d. Entw. Ich
finde es sehr natürlichrund ganz nothwendig, daß Handlungen, welche,
% Et. Ber, S. 661.