Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band II (2)

604 Schlichtung von Smeitigkrilen 2c. 
Verlangen und ein solches, welches gewiß die Aussicht hat, die Zustim- 
mung des ganzen Hauses zu erlangen. Wir sind schon in manchen Punkten 
über die Linie zurlcckgegangen, wo die alte Bundesverfassung schützende Be- 
stimmungen für das Recht und für die Frciheit des Volkes hatte. Ich er- 
innere Sie an den Inhalt des Artikel 13 der Deutschen Bundesacte, den 
wir in anderer Gestalt zu reproduciren suchten, der aber hier verworfen ist. 
Ich erinnere Sie an einen Theil des Artikel 16 eben derselben Bundesacte. 
Nun scheint es mir doch werthvoll zu sein, daß wir bis zur Einsetzung eines 
Bundesgerichte, die vielleicht noch lange auf sich warten lassen wird, wenig- 
stens ein provisorisches Organ besitzen, das in solchen Fällen den Beschwer- 
den Abhülse angedeihen läßt. Es ist das ein Organ, welches in derselben 
Weise wie das frllhere zusammengesetzt ist, indem ich in dieser Beziehung 
einen wesentlichen Unterschied zwischen dem Bundesrath und der früheren 
Zundesversommlung nicht zu finden vermag. Es ist zugleich ein Organ, 
welches, wie ich hoffen darf, denjenigen Herren, welche die rechte Seite des 
Hauses bilden, und zugleich den Vertretern der verblndeten Regierungen ge- 
fallen muß und kann: sie sind ja selbst die Schiedsrichter in diesen Füällen, 
die Herren Mitglieder des Bundesrathes sind ja selbst die Richter solcher 
Beschwerden, und ich meine, sie sollten es nicht ablehnen, ein solches Organ 
zu schaffen, und es zu unternehmen, es in einem späteren Stadium als Bun- 
desrath zu bilden. Es soll nun nach meiner Intention dieses Organ nicht 
blos die Verpflichtung haben, die neuen Beschwerden dieser Art, welche ent- 
stehen, sondern auch die schon vorhandenen, welche noch nicht erledigt sind, 
die noch bei dem alten Bundestage unerledigt geblieben sind, zu entscheiden. 
(Unruhe rechts.) Ee schwebt mir dabei namentlich ein mich nicht persönlich, 
aber als Mecklenburger berührender Fall vor, und ich hoffe, wenn ich Ihnen 
in aller Kürze diesen Fall vortrage, daß auch die Vertreter der Mecklenbur- 
gischen Regierung keinen Anstand nehmen werden, meinem Antrag zuzustim- 
men. Es lag nämlich in Rostock ein Fall vor, (Zunehmende Unruhe rechts) 
daß einc Untersuchung eingeleitet war gegen etwa 50 Personen wegen Theil- 
nahme am Deutschen Nationalverein in der Zeit, als der Deutsche National- 
verein mit seinen Zwecken in Mecklenburg vielleicht mit mehr Abneigung be- 
handelt wurde als in der jetzigen. Es wurde damals eine Untersuchung von 
dem competenten Polizeigericht eingeleitet und eine Anzahl von 40 —50 Per- 
sonen zu einer Geldstrafe verurtheilt. Sie wandten sich im Wege des Ne- 
cunses an die zwelte competente Instanz, an den Rath der Stadt Rostock, 
und der Rath in einem weitläufig motivirten Erkenntnisse sprach die in erster 
Instanz Verurtheilten von Strafe und Kosten frri. (Große Unruhe rrchté. 
Ruf: Zur Sachel) Meine Herren! Ich motivire hier, weshalb ich hoffe, 
daß die Mecklenburgische Regierung es in ihrem Interesse finden wird, mei- 
nem Antrage zuzustimmen. Ich verspreche auch bald fertig zu sein. Die 
davon betroffen waren, wandten sich an die Bundesversammlung mit einer 
Beschwerde. Ich habe, wie ich bemerke, durch die Unterbrechung veranlaßt,
	        
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